Amtliche Vermessung
Bezugsrahmenwechsel von LV03 nach LV95

Nach Art. 53 Abs. 2 GeoIV sind die Referenzdaten der amtlichen Vermessung in der ganzen Schweiz bis 2016 in den neuen Bezugsrahmen LV95 zu überführen. Dies macht eine Neuberechnung der Grundbuchflächen nötig, die zu kleinen Änderungen der Grundstückflächen führen kann. Die Anpassung ist rein rechnerisch und hat keine Änderungen der Grundstückgrenzen im Gelände zur Folge. Die Grundeigentümer sind daher nicht in ihren Eigentumsrechten berührt. Allfällige Anpassungen der Grundbucheinträge werden von Amtes wegen vorgenommen.

Die Daten der amtlichen Vermessung der Gemeinde Unterlangenegg wurden in den neuen Bezugsrahmen LV95 überführt. Die Eintragung der neuen Grundstücksflächen im Grundbuch erfolgte am 6.11.2015.

Die betroffenen Eigentümer werden hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ab diesem Termin bei Grundstückgeschäften ausschliesslich die neuen Grundbuchflächen zu verwenden sind.
Eine Liste sämtlicher Grundstücke mit den neu berechneten Flächen sowie weitere Informationen zum Bezugsrahmenwechsel finden sich unter www.be.ch/lv95.


??? Warum? Weshalb? Was bedeutet das für mich? –
Eine Zusammenfassung der Gemeindeverwaltung

Neue Koordinaten in der Schweiz – Einführung im Kanton Bern

1903 wurde das Koordinatensystem der Schweiz im Rahmen der Landesvermessung festgelegt (auch genannt LV03). Da die Messgenauigkeiten der damaligen technischen Möglichkeiten längst überholt wurden, wurde die Schweiz in den 1990er Jahren mit Hilfe des Global Positioning System (GPS) neu vermessen (LV95). Nun verfügte die Schweiz landesweit über zentimetergenaue Koordinaten. Im Kanton Bern geschah diese Einführung auf den 1. Januar 2016.

Die neuen Koordinaten werden gebraucht, weil es wichtig ist, Koordinaten exakt zu vermessen und in einen zeitgemässen Bezugsrahmen einzupassen. Wenn beispielsweise die Lage von Tunnels oder Brücken auf der Basis ungenauer Daten berechnet werden würden, gäbe es keine genauen, effizienten Arbeiten. Auch bei grenzüberschreitenden Projekten ist dies sehr wichtig.

Neue Bezeichnung

Bei den neuen Koordinaten liegt der offensichtliche Unterschied in deren Bezeichnung. Der Ausgangspunkt der Kartenprojektion (“Nullpunkt”) in Bern erhält neue Koordinaten:

Bisher: LV03 Neu: LV95
y = 600’000 m (Ost) E = 2’600’000 m (Ost)
x = 200’000 m (Nord) N = 1’200’000 m (Nord)

Wirkung auf Ihre eigenen Grundstücke

Die Koordinaten werden neu 7- statt 6-stellig sein. Auch werden die Koordinatenachsen neu bezeichnet: E (statt y) für Ost und N (statt x) für Nord. Die Änderungen sind vor allem für Vermessungs- und Baufachleute von Bedeutung. Sie haben keinen Einfluss auf den Inhalt der Karten, abgesehen von den neuen Koordinaten am Kartenrand. Allerdings haben sie auch Einfluss auf die Koordinaten der Grenzpunkte einer Parzelle. Somit wird die Grundstücksparzelle theoretisch als Ganzes “verschoben” – natürlich nur in den Koordinatenwerten bzw. auf dem Papier. In Ausnahmefällen kann durch Rundungsdifferenzen die berechnete Flächenangabe minimal nach oben oder unten ändern. Aus diesem Wechsel erwächst kein Anspruch an eine Rechtsmittelbelehrung. Es entstehen keine Kosten für Sie Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer. Sie werden aber wohl mit grosser Wahrscheinlichkeit in den letzten Tagen neue Grundstückprotokolle erhalten haben oder noch erhalten.

Weitere Informationen und die neuen Koordinaten finden Sie auf www.be.ch/lv95.