Gemäss Publikation im Thuner Anzeiger vom 11.08.2016:
Einwohnergemeinde Unterlangenegg
Organisationsreglement, Genehmigung und Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Einwohnergemeinde Unterlangenegg am 1. Juni 2016 beschlossene Organisationsreglement vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 25. Juli 2016 vorbehaltlos genehmigt wurde. Das Organisationsreglement tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Namens der Einwohnergemeinde Unterlangenegg
Der Gemeindeschreiber:
Hans Tschanz
Zum Reglement gelangen Sie hier.