Die Publikation zur Gemeindeversammlung vom 6. Dezember 2017 wurde im amtlichen Anzeiger vom 2. und 9.11.2017 wie nachfolgend aufgeführt veröffentlicht. Wo ein Link vorhanden ist, erhalten Sie Zusatzinformationen.

Ordentliche Versammlung

Mittwoch, 6. Dezember 2017 um 20:00 Uhr
im Singsaal des Oberstufenzentrums Unterlangenegg

Traktanden:

  1. Personalreglement – 1. Teilrevision
    Anpassung zweier Gehaltsklassen in Anhang I
  2. Budget 2018;
    Beratung und Genehmigung inkl. Festsetzung Steueranlage, Liegenschaftssteuer und Feuerwehrersatzabgabe
  3. Verschiedenes

Die Akten zu Traktandum 1 liegen 30 Tage, jene zu Traktandum 2 mindestens 10 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeschreiberei Unterlangenegg zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Gemeindebeschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen. Festgestellte Verfahrensmängel müssen während der Gemeindeversammlung gerügt werden (Rügepflicht).

Alle Stimmberechtigten sind zur Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.

Unterlangenegg, 18. Oktober 2017
Der Gemeinderat