Ein Beitrag aus der aktuellen Gemeindepost

Die Grundeigentümer werden höflich gebeten, ihre Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an den Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, bis spätestens Ende Juni 2017 und im Verlaufe des Jahres allenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden.

Hecken, Sträucher und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss eine Höhe von 2.50 m freigehalten werden. An unübersichtlichen Kreuzungen beträgt die zulässige Höhe einer Hecke und dergleichen 60 cm.

Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2.00 m von der Grenze des öffentlichen Verkehrsraumes haben. Die Verkehrsteilnehmer werden Ihnen für die Einhaltung dieser Vorschriften dankbar sein. Es ist eine Frage der Sicherheit und der Unfallverhütung.