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In der Gemeinde Unterlangenegg konnte im Jahr 2009 die Ortsplanungsrevision abgeschlossen werden (Genehmigung Amt für Gemeinden und Raumordnung, 25.09.2009). Daraus resultiert das folgende Baureglement und der entsprechende Zonenplan, bei dem das vorhandene Bauland ersichtlich ist.
Hinweis: durch betätigen der rechten Maustaste und anschliessendem Wählen der nachfolgenden Schaltfläche, kann im Zonenplan direkt ein bestimmter Ausschnitt ausgewählt werden.![]()
Um das Ganze übersichtlicher zu machen, haben wir einen Zusammenzug der Baulandreserven erstellt.
Damit Sie Ihre finanziellen Belastungen bei einem allfälligen Umzug nach Unterlangenegg besser einschätzen können, finden Sie im Textabschnitt "Finanzielle Belastungen in Unterlangenegg" im Untermenü "Steuern und Gebühren" des Menüs "Gemeindeverwaltung" diverse Informationen.
Stand der Arbeiten von grösseren Bauzonen
Zone Ried west
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Es ist vorgesehen, die ehemalige Parzelle 605 in 8 Teilparzellen für 8 Einfamilienhäuser aufzuteilen. Das Baugesuch für die Erschliessungsplanung - also die Planung für das Strassen und Werkleitungsnetz – konnte kürzlich bewilligt werden. Auch die diesbezügliche Beschwerdefrist ist bereits abgelaufen. Zur Zeit ist das Baubewilligungsverfahren für alle 8 Einfamilienhäuser gleichzeitig im Gange. Publikation Thuner Amtsanzeiger: 8.12.2011. Bearbeitendes Architekturbüro für die Gebäude bzw. Hochbauten ist die Archimm AG aus Steffisburg. Auskünfte erteilen Ihnen gerne die Gemeinde oder die Archimm AG, www.archimm-ag.ch. |
Zone Hänni
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Diese Zone befindet sich in einer sogenannten Zone mit Planungspflicht (ZPP). Das heisst, die Bevölkerung hat an der Gemeindeversammlung vom 24.06.2009 mit der Genehmigung des Baureglements (namentlich Art. 5) der grundsätzlichen Gestaltung bereits zugestimmt. Als nächster Schritt müsste die Erschliessungsplanung durchgeführt werden. Da sich beide Grundeigentümer auf denselben Planer einigen konnten, hat der Gemeinderat Unterlangenegg beschlossen, dass anstatt vorgängig die Erschliessungsplanung zu erstellen, direkt die Planung der Überbauungsordnung (UeO) in Angriff genommen werden darf. So kann ein zusätzlicher Arbeitsschritt vermieden werden. Zurzeit sind das Architekturbüro Recher und Partner AG und die Gemeinde mit der Ausarbeitung von UeO-Vorschriften beschäftigt. Ziel dieser Vorschriften ist, dass die Wohnzone nach abgeschlossenen Bauarbeiten im Erscheinungsbild landschaftsverträglich und möglichst für alle zufriedenstellend ist. Bevor diese UeO genehmigt ist, können keine weiteren Planungen vorgenommen bzw. keine detaillierten Projekte ausgearbeitet werden.
Zuständig für die UeO sind wie bereits erwähnt ausschliesslich die Architekten der Recher und Partner AG aus Steffisburg. Auskunft erteilen Ihnen gerne die Gemeinde und die Recher und Patner AG, www.recherpartner.ch.
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