Aktuelle SeiteBehörden
In Untermenüs (rechts vom Dreieck) können Sie die Zusammensetzung der Kommissionen und Behörden ersehen.
Die Organe werden im Organisationsreglement wie folgt definiert.
Art. 1 Die Organe der Gemeinde sind:
a) die Stimmberechtigten,
b) der Gemeinderat und seine Mitglieder, soweit sie entscheidbefugt sind,
c) die Kommissionen, soweit sie entscheidbefugt sind,
d) das Rechnungsprüfungsorgan,
e) das zur Vertretung der Gemeinde befugte Personal.
In den Untermenüs dieses Menüs "Behörden" sind sowohl Kommissionen mit wie auch Kommissionen ohne Entscheidbefugnis aufgeführt.
Die Einwohnergemeinde Unterlangenegg ist nach diesem Organigramm organisiert.