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Link-Übersicht: Zuzug Wegzug ID / Pass
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Wir freuen uns, Sie zu unserem Bürgerkreis zählen zu dürfen! Gemäss Artikel 1 des Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer vom 12.09.1985 haben sich Schweizerinnen und Schweizer, die in eine Gemeinde einziehen, innerhalb von 14 Arbeitstagen seit Zuzugsdatum persönlich bei der Ortspolizeibehörde (Einwohnerkontrolle) anzumelden.
- Adresse in Unterlangenegg
- Vermieter
- Beruf
- Arbeitgeber
- Gemeinde, aus der Sie weggezogen sind
- Zuzugsdatum
- Konfession (Religion)
- Krankenkasse
- Miltär / Zivilschutz
- AHV-Nr.
- Telefon-Nr.
(vergessen Sie dabei nicht, Ihren gültigen Heimatschein, den AHV-Ausweis und ev. das Familienbüchlein mitzunehmen. Zivilschutzpflichtige haben zusätzlich das Zivilschutzbüchlein mitzunehmen)
- Name und Vorname des Vaters
- Name/Ledigname und Vorname der Mutter
- Datum der Ersteinreise in die Schweiz
- Geburtsort
- Niederlassungsbewilligung (Kopie Pass und ev. Bewilligung)
Weiterführende Infos für Ausländer gibts auf einer entsprechenden Seite des Kantons. Dazu hat der Kanton Bern eine Willkommens-Broschüre für Ausländer erstellt: Zuzügerbroschüre für Ausländer.
Zuzüger erhalten hier eine Übersicht der zu erwartenden Gebührenbelastungen.
Gemäss Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt haben sich SchweizerInnen spätestens am Tage des Wegzuges bei der Wohnsitzgemeinde abzumelden. Am Besten kommen Sie bei uns auf der Gemeindeverwaltung vorbei. Denken Sie daran, dass Sie uns den Niederlassungsausweis abgeben müssen und wir auf die Bekanntgabe der neuen Adresse angewiesen sind.
Seit dem 1. März 2010 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Kanton Bern den Pass und die Identitätskarte nur noch persönlich bei einem der sieben Ausweiszentren beantragen. Die Gemeinde darf weder ID- noch Passanträge entgegennehmen.
Das von unserer Gemeinde aus gesehen nächstgelegene Asweiszentrum befindet sich an folgender Adresse:
Ausweiszentrum Thun
Scheibenstrasse 3
3602 Thun
Alle Informationen wie auch Angaben zu den Gebühren entnehmen Sie bitte diesem Faltprospekt.
Bitte beachten Sie, dass Sie zum Antrag den Niederlassungsausweis, je nach Antrag den alten Pass oder die alte ID und bei Kindern den Ausweis der begleitenden Person (gesetzliche Vertretung), Familien- oder Geburtsschein und den Sorgerechtsnachweis (bei geschiedenen/nicht verheirateten Eltern) benötigen.
Das Ausweiszentrum Bern führt für dringende Fälle eine Notpassstelle, die innert kürzester Frist einen provisorischen Pass ausstellen kann. Für weitere Details beachten Sie auch hier bitte den oben erwähnten Faltprospekt.
Alle vor dem 1. März 2010 ausgestellten Pässe und ID's behalten ihre Gültigkeit bis zu deren ordentlichen Ablauf!
Weitere Infos finden Sie auf der untergeordneten Seite www.be.ch/pass des Webauftritts vom Amt für Migration und Personenstand oder unter www.schweizerpass.ch.