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Gemäss Anhang I des Organisationsreglementes der Gemeinde Unterlangenegg wählt die Gemeindeversammlung neben dem Gemeindepräsidenten, dem Gemeinderat und der Rechnungsprüfungskommission die Mitglieder der folgenden 4 Kommissionen:
Daneben existieren etliche weitere Kommissionen und Organisationen, bei denen dem Gemeinderat die Wahlkompetenz zusteht. Es sind dies:
Zu guter letzt gibt es noch einzelne Mandatsträger, die vom Gemeinderat zur Erfüllung bestimmter Aufgaben und Pflichten ernennt werden. Diese sind im Register Funktionäre / Adressen enthalten.