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Link-Übersicht: Steuern / Finanzielle Belastungen in Unterlangenegg / Gebühren Verwaltung
Steuern
Die Steueranlage für Gemeindesteuern beträgt in Unterlangenegg 1.70 (exkl. Kirchensteuer), die Liegenschaftssteuer 1,2 ‰ des amtlichen Wertes. Die Hundetaxe wird mit Fr. 30.00 für das erste und zusätzlichen Fr. 20.00 für jedes weitere Tier in Rechnung gestellt. Also Fr. 30.00 bei 1 Hund, Fr. 80.00 bei 2 Hunden, Fr. 150.00 bei 3 Hunden, etc.
Quellensteuer (praktisch ausschliesslich für Ausländer)
Achtung: für die Quellensteuer wurde ab 1.01.2010 ein neuer Einreichungsort definiert. Hier ist der direkte Link zu den Formularen.
Ausfüllen der Steuererklärung
Für das Ausfüllen der Steuererklärung ist der Kanton Bern mit seinem eigens dafür entwickelten System schweizweit führend. Sei es im Idealfall das webbasierte Tool TaxMe-Online www.taxme.ch oder die ähnlich praktische TaxMe-CD, die auf jeder Gemeindeverwaltung kostenlos bezogen werden kann - die Bedienung ist in beiden Fällen sehr anwenderfreundlich und übersichtlich. Schritt für Schritt wird man durch die Formulare geführt und ehe man sich versieht, ist die Steurerklärung komplett ausgefüllt. Probieren Sie es aus, es lohnt sich!
Angebot für Arbeitgeber; Lohnausweise online beziehbar
Sind Sie Arbeitgeber und wollen Lohnausweise erstellen? Hier der direkte Link zur entsprechenden Seite des Kantons.
Finanzielle Belastungen in Unterlangenegg
Oft wird bei der Erwägung um den Zuzug in eine neue Gemeinde die Steueranlage als einziger Vergleichswert konsultiert und dementsprechend darauf auch grosser Wert gelegt. Es ist aber wichtig, alle finanziellen Belastungen einer Gemeinde in der Gesamtübersicht anzuschauen, um eine aussagekräftige Einschätzung zu erhalten. Speziell für Neuzuzüger, aber auch für Einheimische, haben wir deshalb das nachfolgende Excel-Blatt erstellt, damit die finanzielle Belastung seitens der Gemeinde Unterlangenegg als Ganzes ermittelt werden kann. Unterlangenegg ist trotz der recht hohen Steueranlage – auf Grund der tiefen Gebührenansätze – eine günstige Wohngemeinde mit hoher Lebensqualität. Hier das Berechnungsblatt.
Die gesetzlichen Grundlagen dazu und weitere Informationen finden Sie im Menü "Reglemente und Vorschriften".
Weiter lohnt es sich auch, auf die sonstigen Preissegmente einer Region zu achten. Dazu geben wir Ihnen den folgenden Denkanstoss:
Würden Sie lieber in eine Gemeinde ziehen, in der die Miete für eine 3.5-Zimmer-Wohnung durchschnittlich Fr. 1‘100.00 beträgt und die Gemeindesteueranlage 1.70 Steuerzehntel (wie in Unterlangenegg), oder aber in eine Gemeinde, in der die durchschnittliche Miete für dieselbe Wohnung Fr. 1‘400.00 beträgt, dafür die Gemeindesteueranlage nur auf 1.62 Steuerzehnteln angesetzt ist?
Als Berechnungsbeispiel gingen wir von einem verheirateten Ehepaar mit einem steuerbaren Einkommen von 50‘000 Franken aus.
| Gemeinde mit einer Steueranlage von 1.70 | Gemeinde mit einer Steueranlage von 1.62 | ||
| - Miete (12 x Fr. 1'100.00) | Fr. 13'200.00 | - Miete (12 x Fr. 1'400.00) | Fr. 16'800.00 |
| - Steuerbelastung | Fr. 2'875.45 | - Steuerbelastung | Fr. 2'740.15 |
| Total |
Fr. 16'075.45 | Total | Fr. 19'540.15 |
Sie sehen also: Wer wirklich auf seine Finanzen achten will, darf sich nicht nur an der Gemeindesteueranlage orienteren.
Gebühren Gemeindeverwaltung / Einwohnerkontrolle
| Artikel | Preis CHF |
| Fotokopie A4 schwarz/weiss | -.20 pro Blatt bei Einzelkopie - 99er Serie |
| -.10 pro Blatt bei 100er - 999er Serie | |
| -.05 pro Blatt ab 1'000er Serien | |
| Fotokopie A4 farbig | -.40 |
| Fotokopie A3 schwarz/weiss | -.40 |
| Fotokopie A3 farbig | -.60 |
| Niederlassungsbewilligung | 14.00 |
| Aufenthaltsbewilligung | 14.00 |
| Heimatausweis | 14.00 |
| Verlängerung Heimatausweis | 8.00 |
| Wohnsitz- und andere Bescheinigungen | 14.00 |
| Handlungsfähigkeitszeugnis | 15.00 |
| Container-Plomben | 41.00 |
| Baureglement | 5.00 |
| Wanderkarte | 15.00 |
| Tageskarte Gemeinde (GA) | 40.00 |
Das Gebührenreglement ist hier für Sie in pdf-Form zum herunterladen aufbereitet.
Gebührentarife und gesetzliche Grundlagen finden Sie unter "Reglemente" im Menüpunkt Gemeindeverwaltung.