Wegfall Einschreiben seit 2015


Kein “Einschreiben” für Kindergarten mehr

Mit der Teilrevision des Volksschulgesetzes (REVOS) wurde im Schuljahr 2013/2014 der zweijährige obligatorische Kindergarten eingeführt. Das heisst auch, dass das ehemalige Einschreiben entfällt.

Alle Kinder, die vor dem 1. August das vierte Lebensjahr vollendet haben, treten grundsätzlich in den zweijährigen Kindergarten ein. Die Eltern können aber entscheiden, ob ihr Kind ein Jahr später in das erste Kindergartenjahr eintreten soll. Das Recht auf elf Jahre Volksschule wird dadurch nicht verkürzt. Es besteht zudem die Möglichkeit, das Pensum im ersten Kindergartenjahr zu reduzieren.

Den Eltern, deren Kinder neu das Kindergartenalter erreichen, werden die Anmeldeunterlagen und weitere Informationen persönlich zugestellt.

Übertritt in die 1. Klasse

Auch für den Übertritt in die erste Klasse braucht es keine Anmeldung. Die Kinder gehen automatisch vom Kindergarten in die 1. Klasse weiter.

Neuzuzüger

Zuzüger können das Anmeldeformular beim Schulsekretariat via Mail an schulregion.srz@outlook.com bestellen oder auf der Internetseite www.prim-ula.ch herunterladen.