Überbauungsordnung Nr. 9, “Areal Bären”

Die Gemeinde Unterlangenegg beabsichtigte, die Feuerwehr Schwarzenegg, deren Löschfahrzeuge an fünf verschiedenen Standorten abgestellt waren, auf Teilen des Bärenareals zu zentralisieren. Dazu musste der bestehende Bärensaal abgebrochen und an seiner Stelle ein neues Feuerwehrmagazin errichtet werden. Der ganze Dorfteil Schwarzenegg wird im Bauinventar der kantonalen Denkmalpflege (KDP) der Baugruppe A zugewiesen und der Bärensaal stellte ein schützenswertes Gebäude dar. Der Bärensaal war baufällig und es konnten trotz intensiven Bemühungen keine Finanzierungsmöglichkeiten für eine adäquate Nutzung gefunden werden, so dass der Abbruch des Bärensaals die letzte Variante darstellte. Die KDP bedauerte dies, konnte dem Abbruch letztlich aber doch noch zustimmen.

Der Gemeinderat von Unterlangenegg brachte, gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 die UeO „Areal Bären“ zur öffentlichen Auflage.

Die Akten lagen vom 08.04.2009 bis 11.05.2009 während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflagefrist sind weder Einsprachen noch Rechtsverwahrungen eingegangen.

Die Akten