Unterlangenegger Behörden

In Unterlangenegg wird nicht Partei-, sondern Sachpolitik betrieben. Das bietet den grossen Vorteil, bei allen Geschäften von Gemeinderat und Kommissionen – unabhängig allfälliger parteipolitischen Überlegungen – den besten Entscheid im Interesse der Gemeinde zu treffen.

Die Behörden werden im Organisationsreglement wie folgt definiert:

Art. 1 Die Organe der Gemeinde sind:
a) die Stimmberechtigten,
b) der Gemeinderat und seine Mitglieder, soweit sie entscheidbefugt sind,
c) die Kommissionen, soweit sie entscheidbefugt sind,
d) das Rechnungsprüfungsorgan,
e) das zur Vertretung der Gemeinde befugte Personal.

Die Organisation der Unterlangenegger Gemeindebehörden ist in diesem Organigramm dargestellt.

In der Gemeinde Unterlangenegg gibt es keine Berufspolitiker. Die Gemeinde ist im Milizsystem aufgebaut, was bedeutet, dass die Ämter nebenamtlich ausgeführt werden.


Wählen lassen?

Haben Sie Interesse, sich bei der nächsten Wahl für ein Amt aufstellen zu lassen und sich so für die Gemeinde einzusetzen? Unter www.milizsystem.ch finden Sie gute Gründe dafür.

Bitte teilen Sie der Gemeindeverwaltung mit, in welche Kommission Sie sich gerne wählen lassen würden, um etwas zu bewegen!


Schweizer Demokratie-System

Das politische Demokratie-System der Schweiz erklärt auf www.ch.ch/demokratie.