GV 1.12.2021, Traktandum 3

Wahlen; Es sind zu wählen:
a) 1 Mitglied des GR
b) 1 Mitglied der SchuKo
d) 3 Mitglieder der RPK oder einer Revisionsfirma; Ermächtigung GR für zukünftige Wahlen

Der nachfolgende Text entpricht weitgehend dem Beitrag “Behördenmitglied werden?“, welcher seit 25.10.2021 unter “Aktuelle Informationen” auf der Startseite von unterlangenegg.ch aufgeschaltet ist.

An der GV vom 1.12.21 finden Ersatzwahlen für vorzeitig zurückgetretene Behördenmitglieder statt. Würde es Sie reizen, ein frei werdendes Milizamt zu übernehmen? Das sind:

Beim Anklicken der obigen Links gelangen Sie im nachfolgenden Textabschnitt noch zu einigen Zusatzinformationen.

Gerne steht Ihnen auch der Gemeindeschreiber für weitere Infos oder zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

In der Gemeindepost vom Oktober 2021 haben wir dazu aufgerufen, Kandidierende bis zum 8. November 2021 bei der Gemeindeverwaltung zu melden. So können die Wahlvorschläge in der kommenden Gemeindepost vom November 2021 abgedruckt werden. Erfahrungsgemäss erhöht dies die Wahl-Chancen, weil sich die Versammlungsteilnehmenden vorgängig ihre Gedanken über die zur Wahl stehenden Personen machen können.

Aber warum überhaupt ein Milizamt ausführen? (nebenberufliches Amt)

Sicht der Gemeinden (Beschreibung aus milizsystem.ch)

Im Milizsystem bringen die Behördenmitglieder Erfahrungen und neue Ideen aus dem Berufsleben in die Gemeindeführung ein. Know-how fliesst so aus Wirtschaft, Bildung und aus dem privaten Umfeld in die Exekutivarbeit ein. Ein breites Spektrum an Wissen und individuelle Fähigkeiten werden so für öffentliche Zwecke nutzbar. Die rund 15‘000 vorwiegend im Milizsystem tätigen Mitglieder von Gemeindeexekutiven tragen mit ihren Erfahrungen und Kenntnissen aus dem Berufsleben dazu bei, dass die Gemeinden innovativ, bürgernah und anpassungsfähig bleiben.

Argumente, sich zur Wahl aufstellen zu lassen

  • Grosser Gestaltungsspielraum
  • Am Ort, wo man lebt und zu Hause ist, gestalten und verändern
  • Gelerntes einsetzen
  • Neues dazulernen
  • Zu Beginn muss man nicht bereits alles kennen
  • Neue Begegnungen rund um das Dorfgeschehen
  • Verständnis für Politik wächst auch für kantonale und nationale Ebene
  • Kollegialitätsprinzip: das Kollegium trägt die Verantwortung

Grosse Mühe bekunden Gemeinden darin, dass sich auch Frauen für ein Amt zur Verfügung stellen; oft, weil sie es sich nicht zutrauen. Wer aber zu Beginn etwas Zweifel hegt, bewältigt die Aufgaben dann meist besser/gewissenhafter als jemand, der von sich glaubt, immer alles zu können.

Im Magazin Schweizer Gemeinde 1/2 2021 gibt es noch viele Gründe, welche für die Ausübung eines solchen Amts sprechen. Nachfolgend daraus 3 Wortmeldungen von 2 Milizpolitikerinnen:

Wichtige Entscheidungen werden im Team getroffen und von der Gemeindeverwaltung gibt es kompetente Unterstützung.

Christine Badertscher, Nationalrätin Grüne / alt Gemeinderätin Madiswil BE (S. 53)

Schlussendlich war der Anreiz, etwas zu lernen und mich weiterzuentwickeln gewichtiger als alle Fragen.
(Fragen wie z. B.: Soll ich einen Teil meiner Freiheiten aufgeben? Will ich mich der Öffentlichkeit stellen? etc.)

Fabiola Kummer, Vize-Gemeindepräsidentin Ernen VS (S. 54)

Es ist extrem bereichernd, auch wenn es dafür wenig Geld, Ruhm, Lob und Ehre gibt.

Christine Badertscher, Nationalrätin Grüne / alt Gemeinderätin Madiswil BE (S. 53)

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Gemeinderat (GR)

Wer sich für die Allgemeinheit einsetzen will, sollte unbedingt Gemeinderat werden! Es bietet sich die Gelegenheit, etwas an dem Ort zu bewirken, wo man zu Hause ist. Die Resultate der eigenen Arbeit sind dadurch täglich erkennbar! Die gewichtigsten Unterschiede und zugleich Vorteile gegenüber anderer Freiwilligenarbeit:

  • Bei der Ausübung des Amts wird man durch eine funktionierende Verwaltung unterstützt.
    Sie steht jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
  • Die Arbeit wird entschädigt!
    Klar, die Entschädigung reicht nicht aus zum Leben, aber die Auslagen werden vollständig zurückerstattet und es bleibt noch Geld zur freien Verfügung; anders als bei vielen anderen ehrenamtlichen Aufgaben.

Natürlich gibt es immer auch kritische Stimmen aus der Bevölkerung, die mit dem einen oder anderen Entscheid des Gemeinderates nicht einverstanden sind. Aber Hand auf’s Herz: Wer steht nie Kritik gegenüber (bei der Arbeit, Familie, im persönlichen Umfeld, etc.)? Kritik gib’s immer und überall, muss aber nicht nur negativ sein – im Gegenteil! Schliesslich kann damit ein Anreiz ausgelöst werden, das eigene Verbesserungspotential besser auszuschöpfen.

Die Aufgaben des Gemeinderates sind im Organisationsreglement der Gemeinde wie folgt ganz allgemein umschrieben:

Der Gemeinderat führt die Gemeinde; er plant und koordiniert ihre Tätigkeiten (Art. 9)
Der GR besteht mit dem Präsidium aus fünf Mitgliedern (Art. 10)
Dem GR stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften des Bundes, des Kantons oder der Gemeinde einem anderen Organ übertragen sind (Art. 11 1)
Der GR beschliesst über neue, einmalige Ausgaben bis Fr. 50’000 abschliessend, bis Fr. 100’000 unter Vorbehalt des fakultativen Referendums (Art. 11 2)
Gebundene Ausgaben beschliesst der GR abschliessend (Art. 11 3)

Um diese vielseitigen Aufgaben besser bewältigen zu können, wurden alle möglichen Themen zu 5 Ressorts zusammengefasst. Das auf den 1.01.2022 frei werdende Ressort ist der “Hochbau”. Welche Bereiche diesem Ressort zugeteilt sind, kann dem Blatt Ressortverteilung aus dem Menü Politik/Gemeinderat entnommen werden.

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Schulkommission (SchuKo)

Die Schulkommission beaufsichtigt die Primarschule Unterlangenegg und die IBEM Region Zulg, welche den IBEM-Unterricht für die ganze Region des rechten Zulgtals gewährleistet (IBEM = Integration und BEsondere Massnahmen in der Volksschule).

Die Aufgaben der Kommissionsmitglieder ergeben sich weitgehend aus dem kantonalen Volksschulgesetz.

Interessierte melden sich hier bitte direkt beim SchuKo-Präsidenten Daniel Rychener, daniel.rychener@bluewin.ch.

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Rechnungsprüfungskommission (RPK)

Bei der Rechnungsprüfungskommission besteht praktisch kein Handlungsspielraum. Es geht lediglich darum, die von Gesetzes wegen verlangten Prüfungshandlungen der Gemeinderechnung vorzunehmen. Dabei sind die Anforderungen hinsichtlich Ausbildung und Erfahrung, insbesondere an das Präsidium, recht einschränkend.

Einen 1. Aufruf haben wir via dieser Internetseite am 30.06.2021 gestartet, wo die Aufgaben und Anforderungen genau beschrieben wurden. Dieser Aufruf führte zu keinen Rückmeldungen.

Dass die Gemeinderechnung durch eine Kommission geprüft wird, welche aus Personen im Milizamt besteht, gibt es praktisch nirgends mehr. Im Normalfall sind es speziell dafür ausgebildete Personen aus Revisionsfirmen, welche diese Prüfungen vornehmen. Die professionelle Rechnungsprüfung gehört da zum Tagesgeschäft. Es sieht so aus, als würde dieser “alte Zopf” mit einer Bürgerkommission nun auch bei uns abgeschnitten.

Der Gemeinderat hat bereits vorgesorgt und bei 3 Firmen entsprechende Offerten eingeholt. Werden sich bis zur GV nicht noch 3 ausreichend befähigte Personen melden, wird eine der offerierenden Revisionsfirmen mit den zukünftigen Revisionen beauftragt.

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