GV 1.12.2021, Traktandum 4

Kreuzweg 118f & 118g, Sanierung aller Fenster und Storen; Genehmigung Verpflichtungskredit von Fr. 185’000

Einleitung

Im Jahre 2020 liess der Gemeinderat die Liegenschaft in Bezug auf die Bausubstanz durch einen Architekten beurteilen (Gesamtheit der wichtigsten Bauteile in Bezug auf Beschaffenheit, Alter- und Erhaltenszustand). Als Ergebnis sollten die notwendigen und möglichen Sanierungsarbeiten aufgezeigt werden.

Situationsplan

Vorgesehene Massnahmen

Als dringendste Massnahme wurde empfohlen, die Isolationswerte durch einen kompletten Fensterersatz zu verbessern. Bei der Fensteraussenseite sei eine Sanierung dringend notwendig.

Weil in den vergangenen Jahren zudem der Reparaturaufwand an den Storen zunahm, sollen auch diese komplett ersetzt werden. Es handelt sich noch um die ersten Storen seit dem Bau 1981; sie sind also genau 40-jährig. Zudem sind die aussen angebrachten Storenkästen auch energietechnisch problematisch.

Kostenschätzung und finanzielle Auswirkungen

Für die Ermittlung der Kredithöhe wurden grobe Offerten eingeholt. Gestützt auf die erhaltenen Zahlen belaufen sich die Kosten auf maximal Fr. 185’000. Sie beinhalten die Mehrwertsteuer, etwas Reserve für Unvorhergesehenes und das Honorar des beauftragten Planers. Der Planer wurde beigezogen, weil die Grundlagenerarbeitung und die Baubegleitung zu komplex sind, als dass sie durch Behörden im Nebenamt ausgeführt werden könnten.

Weil für die Liegenschaften ein Fonds vorhanden ist, wird der Steuerhaushalt dadurch nicht belastet.

Fassaden-Ansichten

Auflageakten

Die im Publikationstext zur GV erwähnten, aufliegenden Akten (Auflageakten) bilden die obigen Erläuterungen.