Text gemäss Gemeindepost vom November 2016, jedoch können hier am Ende des Beitrags sämtliche Dokumente der öffentlichen Auflage aufgerufen werden…

Was lange währt, wird endlich gut. Bereits Mitte 2011 haben erste Gespräche über einen Zusammenschluss der Feuerwehren Eriz und Schwarzenegg stattgefunden. Der Anstoss kam vom Gemeinderat Eriz, nicht zuletzt weil die Feuerwehr Eriz erkannte, die ab 1.01.2014 neu geltenden Mindestanforderungen der GVB vorwiegend aus Kostengründen nicht mehr im Alleingang erfüllen zu können. Weiter in die Fusionsabklärungen einbezogen worden ist die Gemeinde Buchholterberg, welche sich im Verlauf der Abklärungen aber wieder aus den Verhandlungen ausgeklinkt hat.

Fusionsabklärungen, Zusammenarbeitsmodell

Im Verlauf des Jahres 2012 wurde eine „Arbeitsgruppe Feuerwehr“ aus hauptsächlich Feuerwehrkadern gebildet, welche Fragen zu Personal, Material, Infrastruktur, usw. behandelte. Ebenso eine „Arbeitsgruppe Fusion“, welche aus Gemeindevertretern bestand und sich um die Organisation, die Modellwahl für die Zusammenarbeit und die Finanzen kümmerte.

Ursprünglich wollten die Gemeinderäte von Eriz, Oberlangenegg und Unterlangenegg die Organisation der neuen (fusionierten) Feuerwehr weiterhin auf einfache Art und Weise lösen. Die bisherige Feuerwehr Schwarzenegg mit den Gemeinden Ober- und Unterlangenegg basiert einzig auf ein Feuerwehrreglement, welches von beiden Gemeindeversammlungen genehmigt wurde.

Die gemeinsame Erfüllung von Feuerwehraufgaben im Rahmen einer einfachen vertraglichen Zusammenarbeit wird durch die Gebäudeversicherung Bern zwar weiterhin akzeptiert, jedoch finanziell nicht mehr zusätzlich unterstützt.

Folgedessen haben die Gemeinderäte geprüft, ob die neue Zusammenarbeit als Gemeindeverband oder im Sitzgemeindemodell organisiert werden soll und sich letztendlich für die Sitzgemeinde entschieden. Als Sitzgemeinde ist die Einwohnergemeinde Oberlangenegg vorgesehen. Beim Sitzgemeindemodell werden die Aufgaben der einzelnen Feuerwehren durch Vertrag (Anschluss- bzw. Zusammenarbeitsvertrag) und Reglement auf eine Gemeinde bzw. deren Feuerwehr übertragen. Zusätzlich zum Anschlussvertrag müssen Art und Umfang der Aufgabenübertragung in einem Reglement der übertragenden Gemeinden festgelegt werden (Art. 68 Abs. 2 GG).

Für den Ortsteil Innerhorrenbach werden die Feuerwehrleistungen im heutigen Zeitpunkt durch die Feuerwehr Eriz erbracht. Der Gemeinderat Horrenbach-Buchen hat beschlossen, nicht Mitglied (Vertragsgemeinde) der fusionierten Feuerwehr Schwarzenegg regio zu werden. Stattdessen werden die Feuerwehraufgaben in einer Vereinbarung mit der Sitzgemeinde Oberlangenegg geregelt. Für die Feuerwehrleistungen entrichtet die Gemeinde Horrenbach-Buchen der Feuerwehr Schwarzenegg regio einen jährlichen Pauschalbetrag von Fr. 4‘000.-.

Finanzielle Auswirkungen

Das Budget für das erste Betriebsjahr der neuen Feuerwehr Schwarzenegg sieht Kosten in der Höhe von Fr. 140‘400.00 vor. Soweit die Aufwände nicht durch Gebühren, Rückerstattungen von Einsatzkosten, Entschädigungen für geleistete Nachbarhilfe, Bussen oder durch Subventionen und andere Beiträge gedeckt sind, werden sie von allen an der Feuerwehr Schwarzenegg regio beteiligten Gemeinden anteilmässig zu 50 % nach dem Versicherungsprämiensummentotal (aller Gebäude in der Gemeinde) und zu 50 % nach Einwohnerzahlen getragen. Die verbleibenden Restkosten von Fr. 95‘000.00 werden wie folgt auf die Vertragsgemeinden aufgeteilt:

Kostenteiler Feuerwehr

Bei einer Fusion der Feuerwehren hat die Gebäudeversicherung Bern den drei Gemeinden einen Fusionsbeitrag von insgesamt rund Fr. 225‘000.00 in Aussicht gestellt. Der Betrag wird gestaffelt ausbezahlt und wird der gemeinsamen Spezialfinanzierung Feuerwehr Schwarzenegg regio zugeführt. Er wird zur Finanzierung zukünftiger Anschaffungen (Mobilien) eingesetzt.

Das bestehende Vermögen der Feuerwehr Schwarzenegg wird per 31.12.2016 nach dem bisherigen Kostenteiler auf die Gemeinden Oberlangenegg und Unterlangenegg aufgeteilt bzw. in deren neue Spezialfinanzierungen Feuerwehr überführt.

Feuerwehrreglement

Das Feuerwehrreglement findet Anwendung auf die ganze Feuerwehr Schwarzenegg regio und gilt demnach für die Einwohner aller Vertragsgemeinden. Nachfolgend eine Auflistung der wesentlichen Bestimmungen (nicht abschliessend):

  • Alle in den Vertragsgemeinden wohnhaften Frauen und Männer zwischen dem 20. und dem 50. Altersjahr werden der Feuerwehrpflicht unterstellt;
  • Es besteht kein Anspruch darauf, in die Feuerwehr eingeteilt zu werden;
  • Der Besuch der Rekrutierung und der Übungen ist obligatorisch. Unentschuldigtes Fernbleiben wird gebüsst;
  • Personen, die vom aktiven Feuerwehrdienst befreit sind, bezahlen eine Ersatzabgabe. Die Steueranlage für die Ersatzabgabe beträgt 10 – 30 % der einfachen Steuer. Der massgebende Prozentsatz wird von der jeweiligen Vertragsgemeinde selbständig festgesetzt;
  • Der Minimalbetrag der Ersatzabgabe beträgt Fr. 50.00. Er kann von den Vertragsgemeinden individuell höher angesetzt werden. Der Maximalbetrag liegt aktuell bei Fr. 450.00;
  • Wenn ein Ehepartner aus der Feuerwehrdienstpflicht entlassen oder befreit ist, bezahlen Ehepaare Ersatzabgabe auf der Hälfte des gemeinsamen steuerbaren Einkommens/Vermögens;
  • Die Feuerwehrkommission besteht aus folgenden Mitgliedern: Kommandant, Kommandant-Stv. 1, Kommandant-Stv. 2, je einem Mitglied des Gemeinderates pro Vertragsgemeinde (Eriz, Oberlangenegg, Unterlangenegg) und Fourier (ohne Stimmrecht).

Antrag des Gemeinderates zu Traktandum 1

  1. Die Stimmberechtigten von Unterlangenegg nehmen Kenntnis:
    • vom vorgesehenen Zusammenarbeitsvertrag zwischen der Einwohnergemeinde Oberlangenegg (Sitzgemeinde) und der Einwohnergemeinde Unterlangenegg (Anschlussgemeinde)
    • vom neuen Feuerwehrreglement der Einwohnergemeinde Oberlangenegg, gültig für den gesamten Perimeter der Feuerwehr Schwarzenegg regio
  2. Die Stimmberechtigten von Unterlangenegg genehmigen:
    das Reglement zur Übertragung der Feuerwehraufgaben an die Einwohnergemeinde Oberlangenegg

Sämtliche Dokumente können hier aufgerufen werden: