Traktandum 3, Totalrevision Abfallreglement inkl. Gebührentarif

Das bisherige und aktuell noch gültige Abfallreglement stammt aus dem Jahre 1992. Klar also, dass seit dieser Zeit diverse Änderungen stattgefunden haben. Allerdings datiert auch das Musterreglement des Kantons bereits von 2005. Eine Totalrevision wird vom Gemeinderat aber als angebracht erachtet, insbesondere weil in der Zwischenzeit die kantonalen Grundlagen angepasst wurden.

Als Grundlage für das neue Reglement diente das Musterreglement des Kantons. Davon abgewichen wurde hauptsächlich, wenn sich die bisherige Praxis nicht nach dem Musterreglement richtete. Der Gemeinderat hatte nämlich erwogen, dass sich die bisherige Praxis bewährte und deshalb möglichst beibehalten werden soll. Teilweise wurden auch Artikel klarer oder detaillierter beschrieben.

Das daraus entstandene Abfallreglement mit Gebührentarif liegt auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und kann unter nachfolgendem Link heruntergeladen werden.
Reglement und Tarif sind in finanzieller Hinsicht unverändert so ausgestaltet, dass die Gemeindeversammlung den groben Rahmen für die Grundgebühren vorgibt und innerhalb dieses Rahmens die definitiven Ansätze vom Gemeinderat festgelegt werden. Das Inkrafttreten ist per 1.01.2018 vorgesehen. Hier das bereinigte Auflagexemplar:

Wer sich vor der Gemeindeversammlung intensiver mit dem neuen Abfallreglement auseinandersetzen will, findet nachfolgend weitere Dokumente: