Totalrevision Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Unterlangenegg (OgR)

Zur Erinnerung: Das aktuelle Organisationsreglement (OgR) stammt aus dem Jahre 1999. In der Zwischenzeit hat die Gemeindeversammlung einige Änderungen beschlossen, das übergeordnete Recht hat Änderungen erfahren aber auch im Zusammenhang mit dem neuen Rechnungslegungsmodell HRM2 haben Begrifflichkeiten geändert.

Als 2015 der Gemeinderat beschlossen hat, dass die Amtszeit des Forstkommissionspräsidenten ausgedehnt werden soll, hat er das aktuelle OgR einer Gesamtprüfung unterzogen und festgestellt, dass für die Bereinigung der bisherigen Änderungen eine Totalrevision angebracht wäre. Diese Totalrevision wie auch der definitive Entscheid über die Amtszeitverlängerung des Forstkommissionspräsidenten liegen in der Kompetenz der Gemeindeversammlung.

Nach der diesbezüglichen Erarbeitung wurde das Geschäft für die Gemeindeversammlung vom 2.12.2015 traktandiert, wo es allerdings wieder zurückgezogen wurde, weil man im Zusammenhang mit den Fusionsverhandlungen Feuerwehr zur Erkenntnis gelangte, dass ein Sitzgemeindemodell erforderlich ist. Man ging davon aus, dass Unterlangenegg Sitzgemeinde würde, was eine erneute Änderung des OgR bedingt hätte (für weitere Details siehe das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2.12.2015, Seite 148). Nun wird die Gemeinde Oberlangenegg Sitzgemeinde, weshalb beim Unterlangenegger OgR durch die geplante Feuerwehrfusion keine Änderungen mehr entstehen.

Vorgängig musste das Reglement dem AGR zur Vorprüfung zugestellt werden. Dazu gab es einen entsprechenden Vorprüfungsbericht, welcher Teil der Auflageakten ist. Die darin beantragten Änderungen wurden umgesetzt.

Zum neuen Reglement kann festgehalten werden, dass sich nichts Grundlegendes verändert hat. Wer sich mit den Änderungen im Detail beschäftigen will, findet hier einen Vergleich vom neuen zum alten OgR und die Änderungen zum Musterreglement des Kantons.

 

Zur bereinigten, neuen Fassung gelangen Sie über den nachfolgenden Link: