Totalrevision Organisationsreglement des Gemeindeverbands Oberstufenzentrum Unterlangenegg (OgR-OSZ)

Der Gemeindeverband OSZ hat beschlossen, das Organisationsreglement einer Totalrevision zu unterziehen. Das neu erarbeitete Organisationsreglement richtet sich nun viel mehr nach dem Muster-Organisationsreglement des Kantons für Gemeindeverbände. Hauptzweck ist die Vereinfachung der Verbandsstruktur. So finden sich die hauptsächlichen Änderungen zum bisherigen OgR denn auch in Art. 10, Zusammensetzung der Delegiertenversammlung wo nur noch 1 delegierte Person pro Gemeinde die entsprechende Stimmkraft nach Einwohnerzahl vertritt und in Art. 21, bei der Zusammensetzung der SchuKo OSZ, welche sich aus den Ressort-Leitern Bildung der Verbandsgemeinden zusammensetzt (die 3 einwohnerstärksten Gemeinden sind je durch ein zweites Mitglied vertreten). Einziger Ausschlussgrund für Delegierte wäre der Einsitz in der OSZ-Kommission.

Nachdem zuerst das Amt für Gemeinden und Raumordnung einen Vorprüfungsbericht ablieferte, hat auch der Gemeinderat Unterlangenegg das neue OgR an seiner Sitzung vom 27.04.2016 geprüft und empfiehlt es der Gemeindeversammlung zur Genehmigung.

Die Gemeindeversammlungen der übrigen Verbandsgemeinden müssen diesen Beschluss ebenfalls fassen und die abschliessende Genehmigung erfolgt dann durch die Delegiertenversammlung des OSZ-Verbands. Die Version mit hervorgehobenen Änderungen zum bisherigen Reglement sehen Sie hier.

 

Das bereinigte Reglement befindet sich unter dem nachfolgenden Link: