GV 4.12.2024, Traktandum 3
Budget 2025;
Genehmigung inklusive Erhöhung Steueranlage von 1.75 auf 1.85 bei gleichbleibender Liegenschaftssteuer und Feuerwehrersatzabgabe
Die Budget-Erarbeitung zusammengefasst
Der Gemeinderat hat die Zahlen von früheren Jahresrechnungsabschlüssen analysiert. Zudem hat er mit dem Finanzplan die zukünftige Entwicklung abgeschätzt. Gestützt darauf ist er der Auffassung, dass jetzt der Zeitpunkt für eine moderate Steuererhöhung von 1.75 auf 1.85 gekommen ist, bevor ein noch stärkerer Anstieg erforderlich wird. Mit diesem Zehntel könnte das Ergebnis um Fr. 108’530 verbessert werden, so dass das budgetierte Defizit im Allgemeinen Haushalt (Steuerhaushalt) „nur“ noch Fr. 216’860 betragen würde. Ohne Steuererhöhung würde im Steuerhaushalt ein Defizit von Fr. 325’390 erwartet.
Bei den gebührenfinanzierten Spezialfinanzierungen Abwasser & Abfall besteht kein Handlungsbedarf. Es sind unveränderte Gebührenansätze vorgesehen. Die budgetierten Defizite von total Fr. 30’630 sind bewusst eingeplant, um die hohen Eigenkapital-Bestände abzubauen.
Steuerhaushalt und Spezialfinanzierungen ergeben zusammen ein Defizit von Fr. 247’490 im Gesamthaushalt, welches zusammen mit der Steuererhöhung von der Gemeindeversammlung zu genehmigen ist.
Die Auswirkung der Steuererhöhung auf die Steuerzahlenden
Bei einer Steuererhöhung von 1.75 auf 1.85 hält sich die jährliche Mehrbelastung für den einzelnen Haushalt in Grenzen, wie die nachfolgenden Berechnungsbeispiele zu den Gemeindesteuern zeigen:
| Steuerbares Einkommen / Zivilstand | Steueranlage 1.75 | Steueranlage 1.85 | Mehrbelastung pro Jahr: | Mehrbelastung pro Monat | Mehrbelastung pro Tag |
| CHF 25’000 / verheiratet | CHF 1’233 | CHF 1’303 | CHF 70.00 | CHF 5.83 | CHF 0.19 |
| CHF 25’000 / alleinstehend | CHF 1’530 | CHF 1’617 | CHF 87.00 | CHF 7.25 | CHF 0.24 |
| CHF 50’000 / verheiratet | CHF 2’878 | CHF 3’042 | CHF 164.00 | CHF 13.67 | CHF 0.45 |
| CHF 50’000 / alleinstehend | CHF 3’441 | CHF 3’638 | CHF 197.00 | CHF 16.42 | CHF 0.54 |
| CHF 75’000 / verheiratet | CHF 4’688 | CHF 4’956 | CHF 268.00 | CHF 22.33 | CHF 0.73 |
| CHF 75’000 / alleinstehend | CHF 5’551 | CHF 5’868 | CHF 317.00 | CHF 26.42 | CHF 0.87 |
Entscheidender sind ohnehin die Kantonssteuern, die mit einem Steuerfuss von 3.025 viel mehr ins Gewicht fallen. Wer selber Steuerberechnungen vornehmen möchte, um die Gesamtsteuerbelastung zu ermitteln, kann dies unter dem Link https://swisstaxcalculator.estv.admin.ch tun.
Die Budget-Erarbeitung detaillierter
Steueranlage unverändert (vom Gemeinderat abgelehnt)
In einer 1. Budget-Version wurde die Gemeindesteueranlage unverändert bei 1.75 belassen. Einem Gesamtaufwand von 5,157 Mio. stand ein Gesamtertrag von 4,801 Mio. gegenüber. So wies der Gesamthaushalt ein negatives Ergebnis von Fr. -356’020 auf. Dieses Gesamtergebnis wäre durch die Gemeindeversammlung zu genehmigen.
Das Ergebnis im Steuerhaushalt wurde auf Fr. -325’390 errechnet.
Dazu kommt das Ergebnis in den gebührenfinanzierten Spezialfinanzierungen von Fr. -30’630.
Erklärung:
Das Gesamtergebnis enthält einerseits den «Allgemeinen Haushalt» (Steuerhaushalt) und andererseits die gebührenfinanzierten Spezialfinanzierungen.
“Gebührenfinanziert” bedeutet, dass die Gebühren und sonstigen Einnahmen des jeweiligen Aufgabengebietes die Ausgaben decken müssen. Eine Querfinanzierung mit Steuergeldern ist nicht erlaubt, weshalb diese Ergebnisse separat ausgewiesen werden.
Zusätzliche Info:
Der Aufwandüberschuss in den Spezialfinanzierungen von Fr. 30’630 setzt sich zusammen aus den Defiziten der Abwasser- & Abfallrechnung.
Ergebnis im Abwasserbereich: Fr. -23’200.
Ergebnis im Abfallbereich: Fr. -7’430.
Der Gemeinderat hat diese Zahlen mit den bisherigen verglichen und auf die weitere Entwicklung vorausgeschaut.
Erwägungen Gemeinderat…
…zu den Investitionen (Investitionsrechnung)
Noch vor der 1. Budgetlesung wurden eigentlich gewünschte Investitionen in die Strassen von insgesamt Fr. 180’000 gestrichen. Damit soll auch die Fremdverschuldung etwas gebremst werden, siehe nachfolgende Erläuterungen.
- Investitionen ab Fr. 25’000 werden in einer separaten Investitionsrechnung verbucht. Buchhaltungsmässig belasten diese Ausgaben die jeweiligen Jahresergebnisse nur wenig.
Beispiel:
Die Nutzungsdauer einer Strasse beträgt in der Buchhaltung 40 Jahre. Die Investition von Fr. 200’000 in eine Strasse muss deshalb auf 40 Jahre verteilt abgeschrieben werden. Dadurch werden die Jahresrechnungen der nächsten 40 Jahre nur mit Fr. 5’000 pro Jahr belastet (200’000 : 40).
- Es versteht sich von selbst, dass bei diesen langen Abschreibungsdauern eine starke Investitionstätigkeit mit immer neuen Investitionen zu Problemen führt. Abschreibungen belasten die jeweiligen Jahresrechnungen als Aufwand. Die sich vermehrenden Abschreibungen schränken den Handlungsspielraum in Zukunft immer mehr ein. Trotz Streichung der oben erwähnten Strasseninvestitionen sind 2025 Abschreibungen im Verwaltungsvermögen von Fr. 175’000 budgetiert.
- Obendrein müssen bei Investitionen die Unternehmer-Rechnungen im Jahr der Ausführung bezahlt werden. Ist das Geld nicht vorhanden, muss ein Darlehen aufgenommen werden (in der Privatwirtschaft auch Kredit genannt).
- Für Darlehen fallen Zinsen an. Aktuell hat die Gemeinde Darlehen in der Höhe von 1,6 Mio., für welche sie Zinsen bezahlt. Zurzeit ist nicht absehbar, wie diese Schulden zurückbezahlt werden könnten. Stattdessen werden die Schulden aus heutiger Sicht zunehmen. Dabei ist die Zinshöhe vom zukünftigen Zinsumfeld abhängig, also sehr ungewiss.
In der Investitionsrechnung für das Jahr 2025 sind nun noch Nettoinvestitionen von Fr. 321’440 vorgesehen. Sie bestehen aus:
- Ersatz Server, Fr. 25’000
- Planung Moosstrassensanierung, Fr. 10’000
- Belagseinbau Hählimatt-Zulghalten, Fr. 90’000
- 2. Etappe Gemeindekanal-Inspektionen, Fr. 70’000
- Investitionsbeitrag ARA Thunersee abzüglich Subventionen, Fr. 51’440 (netto)
- Dachsanierung mit PV-Anlage Kühlhaus, Fr. 75’000.
…zum laufenden Betrieb (Laufende Rechnung)
- Es kann festgestellt werden, dass der laufende Betrieb einigermassen finanziert werden kann.
- Es zeigte sich aber auch, dass keine unnötigen Reserven vorhanden sind.
- Es muss festgehalten werden, dass 2023 alleine die Netto-Ausgaben der Positionen „2-Bildung“ und „5-Soziale Sicherheit“ mit 1,91 Mio. mittlerweile bereits 44 % des Gesamtumsatzes von 4,33 Mio. ausmachten. Auf diese Kosten können Gemeinden praktisch keinen Einfluss nehmen. Sie sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Vor 5 Jahren – im 2019 – betrugen sie noch 1,58 Mio. Die Mehrausgaben von Fr. 329’000 entsprechen einem Anstieg von 21 % (durchschnittlich Fr. 65’800 pro Jahr zusätzlich).
- Es wurde eine Auswertung zum Steuerhaushalt vorgenommen. Man konnte feststellen, dass die Jahresrechnungen der letzten 10 Jahre im Schnitt jeweils um Fr. 200’000 besser abschlossen als budgetiert.
- In den letzten 3 Rechnungsjahren waren die Besserstellungen zu einem Grossteil auf zu negative Budgetzahlen des Kantons zurückzuführen. 2023 um Fr. 203’638 (inkl. eines Zusatzbeitrags des Kantons an die Lehrergehaltskosten für besonders belastete Gemeinden von Fr. 108’869), 2022 um Fr. 206’453 und 2021 um Fr. 118’595. In den beiden Jahren zuvor waren aber die Budgetannahmen des Kantons zu positiv, weshalb man sich nicht zu stark darauf verlassen sollte.
- Ob wieder ein Zusatzbeitrag des Kantons für „besonders von Lehrergehaltskosten belastete Gemeinden“ eingefordert werden kann, ist zurzeit noch ungewiss. Der Beitrag würde gestützt auf eine Berechnung mit Kantonszahlen erfolgen. Diese Kantonszahlen sind noch nicht veröffentlicht.
- Wenn im aktuellen Rechnungsjahr alle positiven Erwartungen eintreffen, wird die Jahresrechnung 2024 wiederum positiv abschliessen. Das darf aber nicht über die zukünftige Tendenz hinwegtäuschen.
…zum Finanzplan (Prognose für Zukunft)
Der Finanzplan 2024-2029 zeichnet ein düsteres Bild: er ist mit den gewünschten Investitionen nicht tragbar. Und dies obwohl von 2025 bis 2029 praktisch nur Strassenprojekte für jährlich durchschnittlich Fr. 234’000 vorgesehen waren.
- Die Auflösung der „Neubewertungsreserve Finanzvermögen“ wird die Ergebnisse der Jahresrechnungen nur noch 2024 & 2025 um je Fr. 202’015 beschönigen, ohne dass dabei Geld fliesst. Das Defizit im Steuerhaushalt ist also eigentlich noch einmal um genau diese Verschönerung von Fr. 202’015 höher.
Erklärung:
Mit der Einführung von HRM2 musste der Bilanz-Wert der Liegenschaften im Finanzvermögen dem Marktpreis angenähert werden. Dies erfolgte per Rechnungsjahr 2016, indem der amtliche Wert mit 1.4 multipliziert wurde. Die daraus entstandenen Mehrwerte mussten im Eigenkapital in einem Reservekonto “Neubewertungsreserve Finanzvermögen” ausgewiesen werden. Seit dem 5. Jahr nach der Bildung ist dieses Reservekonto wieder aufzulösen. Dabei wird jeweils 1/5 des Betrags der Erfolgsrechnung gutgeschrieben. Dies geschah erstmals per Rechnungsjahr 2021 und wird letztmals 2025 erfolgen. In diesen Jahren werden die Rechnungsabschlüsse jährlich um Fr. 202’014.50 beschönigt.
- Nach dieser künstlichen Aufwertung wird ab 2025 die „Finanzpolitische Reserve“ beansprucht. Sie konnte während guten Rechnungsabschlüssen mit zusätzlichen Abschreibungen gebildet werden. Bereits 2026 ist diese Reserve von aktuell Fr. 433’700 komplett aufgelöst.
- Der aktuelle „Bilanzüberschuss“ von +1,1 Mio. (Eigenkapital nach HRM1) würde sich bis 2028 ebenfalls komplett auflösen und in einen „Bilanzfehlbetrag“ umwandeln. 2028 beliefe sich dieses Eigenkapital-Konto bereits auf Fr. -480’200 und nur 1 Jahr später wäre das Konto satte 1,05 Mio. im Minus. Nach dem 3. Jahr mit einem Bilanzfehlbetrag muss dem Kanton ein Finanzplan mit Sanierungsmassnahmen eingereicht werden.
- Die Fremdverschuldung würde sich bis 2029 auf gegen 5 Mio. belaufen.
…zu den möglichen Massnahmen
Bei diesem Ausblick auf die nächsten Jahre hat der Gemeinderat die vorhandenen Optionen besprochen. Wie im Abschnitt zum laufenden Betrieb erwähnt, ist die Streichung von Ausgaben nur schwer möglich und brächte auch nicht grosse Verbesserungen. Liegenschaftsverkäufe zur Verbesserung der Liquidität (Einnahmen Verkaufspreis) hätten nur einen kurzfristigen Effekt und wären nicht nachhaltig. Es ist nicht ersichtlich, wo anderweitig Mehreinnahmen erzielt werden könnten, ausser mit einer Erhöhung der Steueransätze.
Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass jetzt mit einer moderaten Erhöhung der Steueranlage von 1.75 auf 1.85 erste Gegenmassnahmen getroffen werden sollten. Sie würde ermöglichen, dass auch zukünftig ein kleiner Spielraum für Investition besteht. Zudem könnte durch die Mehreinnahmen die Liquidität verbessert und damit die Schuldenzunahme etwas gebremst werden. Die Ansätze für die Liegenschaftssteuer von 1.0 ‰ vom amtlichen Wert und die Feuerwehrersatzabgaben von 18,36 % der einfachen Steuer (mind. Fr. 50, max. Fr. 450) sollen dagegen vorerst noch belassen werden.
Erhöhung Steueranlage auf 1.85 (Antrag Gemeinderat)
Mit der vorgesehenen Steuererhöhung stünde im Gesamthaushalt ein Gesamtaufwand von 5,157 Mio. einem Gesamtertrag von neu 4,910 Mio. gegenüber. So weist der Gesamthaushalt ein negatives Ergebnis von neu noch Fr. -247’490 auf. Dieses Gesamtergebnis ist zusammen mit der neuen Steueranlage von 1.85 durch die Gemeindeversammlung zu genehmigen.
Das Ergebnis im Steuerhaushalt wurde neu auf Fr. -216’860 errechnet.
Das Ergebnis in den gebührenfinanzierten Spezialfinanzierungen bleibt unverändert bei Fr. -30’630
(Erläuterungen dazu im obigen Abschnitt „Steueranlage unverändert„)
Im Finanzplan hätte dies auf den Eigenkapitalnachweis folgende Auswirkungen:
Wie aus den obigen Veränderungen des Eigenkapitals ersichtlich ist, hätte die erhöhte Steueranlage nur lindernden Charakter.
Die zusätzlichen Reserven „Neubewertungsreserve FV“ (blaue Säulen) & „Finanzpolitische Reserve“ (orange Säulen) werden ohnehin in beiden Varianten bis im Jahre 2026 aufgebraucht.
Die „Schwankungsreserve“ (graue Säulen) dürfte gemäss dem Spezialfinanzierungsreglement nur nach einer Neubewertung mit tiefer resultierendem Verkehrswert bezogen werden. Oder bei Wertverminderungen / Verlusten des Finanzvermögens. Nichts davon wird erwartet, deshalb ist der Bestand über den ganzen Planungshorizont gleichbleibend bei Fr. 0,69 Mio.
Entscheidend ist deshalb einzig die Veränderung der gelben Säulen „Bilanzüberschuss/-fehlbetrag“ mit den in Zahlen ausgewiesenen Beständen (Eigenkapital nach HRM1). Der Bilanzüberschuss wird sich auf Ende des Planungshorizonts im Jahre 2029 in einen Bilanzfehlbetrag verwandeln.
- Ohne Steuererhöhung von aktuell +1,1 Mio. auf -1,05 Mio. im Jahre 2029 (-2,15 Mio.).
- Mit der vorgesehenen Steuererhöhung verändert sich der Bestand von +1,1 auf -0,46 Mio. (-1,56 Mio.).
Dieser prognostizierte Bilanzfehlbetrag kann eher getragen werden. Nur anhand der Zahlen des Finanzplans müsste die Steuererhöhung eher um die 4 Zehntel betragen. Der Gemeinderat will aber die Steuerzahlenden nicht übermässig belasten. Vor allenfalls weiterführenden Massnahmen wird er deshalb zunächst den Rechnungsabschluss 2024 abwarten und dann die weitere Entwicklung auswerten.
Unter Berücksichtigung der meist besseren Rechnungsabschlüsse bleibt wohl bis 2029 sogar eher ein Bilanzüberschuss übrig. Ein Festhalten am bisherigen Steuerfuss würde jedoch einer vorausschauenden Finanzplanung widersprechen. Zu steil ist die Vermögensreduktion. Und dies obwohl im Planungshorizont fast keine Investitionen vorgesehen sind.
Das vollständige Budget 2025 kann hier herunterladen werden:
Antrag
Der Gemeinderat beantragt, die Verabschiedung des Budgets mit einer Steuererhöhung von 1.75 auf 1.85 bei einem Aufwandüberschuss im Gesamthaushalt von Fr. 247’490.


























