GV 4.12.2024, Traktandum 4
Wahlen
Für die Schulkommission ist eine Demission eingegangen. Bei der Forstkommission erreicht ein Mitglied die Amtszeitbeschränkung. Somit sind 2 Neuwahlen erforderlich. Bei allen anderen Kommissionssitzen sind Wiederwahlen möglich.
Eine nähere Beschreibung zu den Ämtern mit bevorstehenden Wahlen finden Sie im Anschluss an die Auflistung aller Wahlen. Gerne steht Ihnen auch der Gemeindeschreiber für weitere Infos oder zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.
Sind Sie noch nicht sicher, ob Sie sich selbst für ein Amt zur Verfügung stellen sollen? Gute Gründe dafür finden Sie im Anschluss an die Beschreibung der vakanten Ämter. Dieser Link führt Sie direkt zum entsprechenden Textabschnitt.
Es sind zu wählen:
a) zwei Mitglieder der Baukommission
b) zwei Mitglieder der Forstkommission
c) zwei Mitglieder der Schulkommission
Baukommission, 2 Wiederwahlen möglich
- Wiederwahl Benedikt Stalder in die 2. Legislatur
- Wiederwahl Isabel Kropf in die 1. Legislatur
Forstkommission, 1 Wiederwahl möglich, mindestens 1 Neuwahl
- Wiederwahl Urs Fahrni in die 1. Legislatur (als Präsident)
- Ersatzwahl Daniel Blaser (Amtszeitbeschränkung)
- Vorschlag Forstkommission: Patrick Maurer, Hinterzäunen
- Vorschläge aus Bevölkerung vor GV: werden hier bei Eingang umgehend aufgeschaltet
Schulkommission, 1 Wiederwahl möglich, mindestens 1 Neuwahl
- Wiederwahl Christian Oesch in die 1. Legislatur
- Ersatzwahl Susanna Reusser (Demission per 31.12.2024)
- Vorschlag Schulkommission: Anne Fahrni, Weggut
- Vorschläge aus Bevölkerung vor GV: werden hier bei Eingang umgehend aufgeschaltet:
Zu jeder Wahl können anlässlich der Versammlung weitere Vorschläge gemacht werden.
Baukommission (BauKo)
Der Baukommission obliegen:
- nicht-publikationspflichtige Baubewilligungen
- Anträge an den Gemeinderat für publikationspflichtige Baubewilligungen
- die Einholung weiterer, freiwilliger Stellungnahmen im Baubewilligungsverfahren nach Art. 22 & 23 BewD
- Anweisungen und die Korrespondenz bei Abklärungen vor dem Erlass von Verfügungen im Zusammenhang mit widerrechtlicher Bauausführung oder bei nachträglicher Missachtung von Bauvorschriften, Bedingungen und Auflagen nach Art. 47 Abs. 6 BewD und leitet die Ergebnisse zum Entscheid an den Gemeinderat weiter
- allgemein die Wahrung der öffentlichen Ordnung im Bauwesen und die Beseitigung von Störungen nach Art. 47 Abs. 7 BewD
Dies die Definition der Aufgaben im Baubewilligungsverfahren nach Art. 33 des Baureglements. Weiter ist sie involviert in Bauplanungsrechtliches, Abklärungen über die Bewilligungspflicht und entscheidet über die Durchführung von Baukontrollen. Einige dieser Aufgaben sind bestimmt nicht immer ganz leicht, in einem Rechtsstaat aber zwingend. Bekanntlich endet die eigene Freiheit dort, wo die Rechte der anderen beginnen.
Letztlich ist die Baukommission im Rahmen der budgetierten Beträge auch noch zuständig für Betrieb und Unterhalt von Bauten & Anlagen sowie für den Werkhof, die Maschinen & Geräte der Gemeinde.
Forstkommission (FoKo)
Die Forstkommission führt die Oberaufsicht im Bereich der Unterlangenegger Forstwirtschaft aus und trifft dabei strategische Entscheide. Zu den Aufgaben gehören – nebst der Umsetzung der Kantonsvorgaben – die Verwaltung sowie der Bau und Unterhalt der Forstliegenschaften, die Personalführung der Forstequipe, die Anschaffung von Forstgeräten, der Unterhalt von Waldwegen, die Planung von Holzschlägen sowie der Verkauf von Nutzholz und Holzschnitzeln.
Schulkommission (SchuKo)
Die Schulkommission beaufsichtigt die Primarschule Unterlangenegg und die MR Zulg, welche den MR-Unterricht für die ganze Region des rechten Zulgtals gewährleistet (MR = einfache sonderpädagogische und unterstützende Massnahmen im Regelschulangebot. MR beinhalten die Massnahmen zur Besonderen Förderung und den Spezialunterricht).
Die Aufgaben der Kommissionsmitglieder ergeben sich weitgehend aus dem kantonalen Volksschulgesetz.
Warum ein Milizamt ausführen? (nebenberufliches Amt)
Sicht der Gemeinden (Grundlage zur Beschreibung aus milizsystem.ch)
Im Milizsystem bringen die Behördenmitglieder Erfahrungen und neue Ideen aus dem Berufsleben in die Gemeindeführung ein. Ein breites Spektrum und individuelle Fähigkeiten werden so für öffentliche Zwecke nutzbar. Die rund 15‘000 vorwiegend im Milizsystem tätigen Mitglieder von Gemeinderäten und Kommissionen tragen mit ihren Erfahrungen und Kenntnissen aus dem Berufsleben dazu bei, dass die Gemeinden innovativ, bürgernah und anpassungsfähig bleiben.
Argumente, sich zur Wahl aufstellen zu lassen
- Grosser Gestaltungsspielraum
- Am Ort, wo man lebt und zu Hause ist, gestalten und verändern
- Gelerntes einsetzen
- Neues dazulernen
- Zu Beginn muss man nicht bereits alles kennen
- Neue Begegnungen rund um das Dorfgeschehen
- Verständnis für Politik wächst auch für kantonale und nationale Ebene
- Kollegialitätsprinzip: das Kollegium trägt die Verantwortung
Grosse Mühe bekunden Gemeinden darin, dass sich auch Frauen für ein Amt zur Verfügung stellen. Oft schlicht deshalb, weil sie es sich nicht zutrauen. Wer aber zu Beginn etwas Zweifel hegt, bewältigt die Aufgaben dann meist besser/gewissenhafter als Selbstüberschätzer.
Im Magazin Schweizer Gemeinde 1/2 2021 gibt es noch viele Gründe, welche für die Ausübung eines solchen Amts sprechen. Nachfolgend daraus 3 Wortmeldungen von 2 Milizpolitikerinnen:
Wichtige Entscheidungen werden im Team getroffen und von der Gemeindeverwaltung gibt es kompetente Unterstützung.
Christine Badertscher, Nationalrätin Grüne / alt Gemeinderätin Madiswil BE (S. 53)
Schlussendlich war der Anreiz, etwas zu lernen und mich weiterzuentwickeln gewichtiger als alle Fragen.
Fabiola Kummer, Vize-Gemeindepräsidentin Ernen VS (S. 54)
(Fragen wie z. B.: Soll ich einen Teil meiner Freiheiten aufgeben? Will ich mich der Öffentlichkeit stellen? etc.)
Es ist extrem bereichernd, auch wenn es dafür wenig Geld, Ruhm, Lob und Ehre gibt.
Christine Badertscher, Nationalrätin Grüne / alt Gemeinderätin Madiswil BE (S. 53)

























