GV 5.06.2024, Traktandum 1

Hänni – Hinterzäunen, Strassensanierung;
Kenntnisnahme Kreditabrechnung

Die Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2021 hat für die Sanierung des Strassenabschnitts Hänni – Hinterzäunen einen Verpflichtungskredit von Fr. 270’000 genehmigt. So wurde das Projekt damals vorgestellt.

Wie anlässlich der Gemeindeversammlung ausgeführt wurde, fehlte bei dieser Strasse die Kofferung, also der befestigte Untergrund komplett. Das vorhandene Material wurde deshalb aufgebrochen und mit Zement befestigt. So konnte das ganze Gefälle der Strasse angepasst und ein tragfähiger Untergrund erreicht werden.

Im südlichen Teil wurde der Gehweg vervollständigt. Das Oberflächenwasser wird dort neu gefasst und in eine Sickergrube der Überbauung Hänni abgeleitet. Bei allen angrenzenden Liegenschaften wurden Randabschlüsse erstellt und Einlauftröge eingebaut.

Auch im nördlichen Teil ist eine Entwässerung über die Strassenschulter nicht möglich. Das Oberflächenwasser wird dort neu ebenfalls gefasst und in eine neu erstellte Sickergrube geleitet.

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Eine reine Oberflächensanierung hätte zwar rund 2/3 weniger gekostet, wäre aber nicht von langer Dauer gewesen und hätte die Entwässerungsprobleme nicht gelöst. Sie wäre also weder zielführend, noch nachhaltig gewesen.

Die Kostenschätzung belief sich auf Fr. 245’000 +/- 10 %. Zur Sicherheit wurde der Versammlung der Kredit mit einer Reserve von 10 % beantragt. Diese war nicht nötig.

Die Gesamtausgaben beliefen sich auf 238’760.20, womit Fr. 31’239.80 nicht beansprucht wurden (-11.57 %).

Die Bauarbeiten wurden mehrheitlich bereits im 2021 abgeschlossen. Verzögerungen gab es mit den Grenzbereinigungen und den Dienstbarkeiten.

Nach Art. 109 Abs. 2 der kantonalen Gemeindeverordnung ist die Abrechnung demjenigen Organ zur Kenntnis zu bringen, welches die Investition beschlossen hat. Also der Gemeindeversammlung.