GV 4.06.2025, Traktandum 2
Hänni 95a, 3,5 Zi.-Wohnung 1. Stock, Totalsanierung;
Kenntnisnahme Kreditabrechnung
Die Gemeindeversammlung vom 29. November 2023 hat für die Wohnungssanierung einen Verpflichtungskredit von Fr. 120’000 genehmigt. So wurde das Projekt damals vorgestellt. Die Bauarbeiten sind in der Zwischenzeit abgeschlossen.
Die Gesamtausgaben beliefen sich auf Fr. 96‘031.00, womit Fr. 23‘969.00 nicht beansprucht wurden (-20 %).
Der Gemeinderat hat die Verpflichtungskreditabrechnung an seiner Sitzung vom 16. April 2025 genehmigt. Die Ausgaben werden der „Spezialfinanzierung Werterhalt Liegenschaften des Finanzvermögens“ entnommen und belasten den Steuerhaushalt damit nicht.
Nach Art. 109 Abs. 2 der kantonalen Gemeindeverordnung ist die Abrechnung demjenigen Organ zur Kenntnis zu bringen, welches die Investition beschlossen hat – also der Gemeindeversammlung.
Antrag
Die Gemeindeversammlung nimmt davon Kenntnis, dass die Gesamtausgaben Fr. 96’031 betrugen und damit Fr. 23’969 nicht beansprucht wurden.