GV 2.12.2026, Traktandum 4

Wahlen

Der Gemeindepräsident hat demissioniert.
Ein Gemeinderat hat demissioniert, ein anderer erreicht die 12-jährige Amtszeitbeschränkung. Letzterer kandidiert für die Wahl zum Gemeindepräsidenten. Beim Gemeindepräsidenten beginnt die Amtszeit neu zu laufen (Art. 53 Abs. 3 OgR). Bei Nichtwahl ist jedoch eine Wiederwahl als Gemeinderat nicht möglich.
Für die Baukommission ist eine Demission eingegangen.
Bei der Forstkommission erreichen zwei Mitglieder die Amtszeitbeschränkung.
Für die Schulkommission ist eine Demission eingegangen.

Somit sind 6 Neuwahlen erforderlich. Bei den anderen Kommissionssitzen sind Wiederwahlen möglich.
Auf den Aufruf in der Gemeindepost vom Mai 2026 reichte die Bevölkerung keine Wahlvorschläge ein.

Eine nähere Beschreibung zu den Aufgaben befindet sich im Anschluss an die Auflistung der vorzunehmenden Wahlen. Noch etwas weiter unten sind gute Gründe aufgeführt, welche Vorteile ein solches Amt mit sich bringt. Dieser Link führt direkt zum entsprechenden Textabschnitt. Gerne steht auch der Gemeindeschreiber für weitere Infos oder zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

Es sind zu wählen:
a) eine Gemeindepräsidentin oder ein Gemeindepräsident

  • Ersatzwahl Michael Graf (Demission per 31.12.2026)
    • Vorschlag Gemeinderat: René Künzi, Hänniweg

b) vier Mitglieder des Gemeinderats

  • Wiederwahl Thomas Schiffmann in die 2. Legislatur
  • Wiederwahl Jürg Stäger in die 2. Legislatur
  • Ersatzwahl Daniel Reusser (Demission per 31.12.2026)
    • Vorschlag Gemeinderat: Richard Matzinger, Kreuzweg
  • Ersatzwahl für René Künzi (Amtszeitbeschränkung)
    • Vorschlag Gemeinderat: Stefanie Aubert, Hänniweg

c) ein Mitglied der Baukommission

  • Ersatzwahl Rudolf Gfeller (Demission per 31.12.2026)
    • Vorschlag Baukommission: Michael Mäder, Ried

d) zwei Mitglieder der Forstkommission

  • Ersatzwahl Beat Fahrni (Amtszeitbeschränkung)
    • Vorschlag Forstkommission: Daniel Reusser jun., Zulgport
  • Ersatzwahl Martin Fahrni (Amtszeitbeschränkung)
    • Vorschlag Forstkommission: Adrian Fahrni, Weggut

e) zwei Mitglieder der Primarschulkommission

  • Wiederwahl Sabrina Gyger in die 2. Legislatur
  • Ersatzwahl Bluette Knöri (Demission per 31.12.2026)
    • Vorschlag Schulkommission: Manuela Walther, Ried

f) das Rechnungsprüfungsorgan

  • Wiederwahl ROD Treuhand AG in die 2. Legislatur

Zu jeder Wahl können anlässlich der Versammlung weitere Vorschläge gemacht werden.


Beschreibung der Aufgaben

Gemeindepräsidium und Gemeinderat (GR)

Wer sich für die Allgemeinheit einsetzen will, sollte unbedingt Gemeinderat werden! Es bietet sich die Gelegenheit, etwas an dem Ort zu bewirken, wo man zu Hause ist. Die Resultate der eigenen Arbeit sind dadurch täglich erkennbar! Die gewichtigsten Unterschiede und zugleich Vorteile gegenüber anderer Freiwilligenarbeit:

  • Bei der Ausübung des Amts wird man durch eine funktionierende Verwaltung unterstützt.
    Sie steht jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
  • Die Arbeit wird entschädigt!
    Klar, die Entschädigung reicht nicht aus zum Leben, aber die Auslagen werden vollständig zurückerstattet und es bleibt noch Geld zur freien Verfügung; anders als bei vielen anderen ehrenamtlichen Aufgaben.

Natürlich gibt es immer auch kritische Stimmen aus der Bevölkerung, die mit dem einen oder anderen Entscheid des Gemeinderates nicht einverstanden sind. Aber Hand auf’s Herz: Wer steht nie Kritik gegenüber (bei der Arbeit, Familie, im persönlichen Umfeld, etc.)? Kritik gibt’s immer und überall, muss aber nicht nur negativ sein – im Gegenteil! Schliesslich kann damit ein Anreiz ausgelöst werden, das eigene Verbesserungspotential besser auszuschöpfen.

Die Aufgaben des Gemeinderates sind im Organisationsreglement der Gemeinde wie folgt ganz allgemein umschrieben:

Der Gemeinderat führt die Gemeinde; er plant und koordiniert ihre Tätigkeiten (Art. 9)
Der GR besteht mit dem Präsidium aus fünf Mitgliedern (Art. 10)
Dem GR stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften des Bundes, des Kantons oder der Gemeinde einem anderen Organ übertragen sind (Art. 11 1)
Der GR beschliesst über neue, einmalige Ausgaben bis Fr. 50’000 abschliessend, bis Fr. 100’000 unter Vorbehalt des fakultativen Referendums (Art. 11 2)
Gebundene Ausgaben beschliesst der GR abschliessend (Art. 11 3)

Um diese vielseitigen Aufgaben besser bewältigen zu können, wurden alle möglichen Themen zu 5 Ressorts zusammengefasst. Welche Bereiche den einzelnen Ressorts zugeteilt sind, kann dem Blatt Ressortverteilung aus dem Menü Politik/Gemeinderat entnommen werden.

Baukommission (BauKo)

Der Baukommission obliegen:

  • nicht-publikationspflichtige Baubewilligungen
  • Anträge an den Gemeinderat für publikationspflichtige Baubewilligungen
  • die Einholung weiterer, freiwilliger Stellungnahmen im Baubewilligungsverfahren nach Art. 22 & 23 BewD
  • Anweisungen und die Korrespondenz bei Abklärungen vor dem Erlass von Verfügungen im Zusammenhang mit widerrechtlicher Bauausführung oder bei nachträglicher Missachtung von Bauvorschriften, Bedingungen und Auflagen nach Art. 47 Abs. 6 BewD und leitet die Ergebnisse zum Entscheid an den Gemeinderat weiter
  • allgemein die Wahrung der öffentlichen Ordnung im Bauwesen und die Beseitigung von Störungen nach Art. 47 Abs. 7 BewD

Dies die Definition der Aufgaben im Baubewilligungsverfahren nach Art. 33 des Baureglements. Weiter ist sie involviert in Bauplanungsrechtliches, Abklärungen über die Bewilligungspflicht und entscheidet über die Durchführung von Baukontrollen. Einige dieser Aufgaben sind bestimmt nicht immer ganz leicht, in einem Rechtsstaat aber zwingend. Bekanntlich endet die eigene Freiheit dort, wo die Rechte der anderen beginnen.
Letztlich ist die Baukommission im Rahmen der budgetierten Beträge auch noch zuständig für Betrieb und Unterhalt von Bauten & Anlagen sowie für den Werkhof, die Maschinen & Geräte der Gemeinde.

Forstkommission (FoKo)

Die Forstkommission führt die Oberaufsicht im Bereich der Unterlangenegger Forstwirtschaft aus und trifft dabei strategische Entscheide. Zu den Aufgaben gehören – nebst der Umsetzung der Kantonsvorgaben – die Verwaltung sowie der Bau und Unterhalt der Forstliegenschaften, die Personalführung der Forstequipe, die Anschaffung von Forstgeräten, der Unterhalt von Waldwegen, die Planung von Holzschlägen sowie der Verkauf von Nutzholz und Holzschnitzeln.

Schulkommission (SchuKo)

Die Schulkommission beaufsichtigt die Primarschule Unterlangenegg und die MR Zulg, welche den MR-Unterricht für die ganze Region des rechten Zulgtals gewährleistet (MR = einfache sonderpädagogische und unterstützende Massnahmen im Regelschulangebot. MR beinhalten die Massnahmen zur Besonderen Förderung und den Spezialunterricht).

Die Aufgaben der Kommissionsmitglieder ergeben sich weitgehend aus dem kantonalen Volksschulgesetz.

Rechnungsprüfungsorgan (RPO)

Beim Rechnungsprüfungsorgan besteht praktisch kein Handlungsspielraum. Es geht lediglich darum, die von Gesetzes wegen verlangten Prüfungshandlungen der Gemeinderechnung vorzunehmen. Dabei sind die Anforderungen hinsichtlich Ausbildung und Erfahrung recht einschränkend, insbesondere für das Präsidium. Dass eine Gemeinderechnung durch eine gemeindeeigene Kommission geprüft wird, gibt es denn auch praktisch nicht mehr. Im Normalfall sind es Revisionsfirmen mit speziell dafür ausgebildeten Personen. Die Rechnungsprüfung gehört da zum Tagesgeschäft.

In Unterlangenegg erfolgte die Rechnungsprüfung noch bis 2021 durch 3 Personen aus der Bevölkerung. Mit der Wahl an der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2021 wurde diese Rechnungsprüfungskommission erstmals durch eine professionelle Rechnungsprüfungsorganisation abgelöst.

Der Gemeinderat hatte damals bei drei Firmen Offerten eingeholt. Werden sich bis zur GV nicht noch 3 nach Art. 15 des OgR ausreichend befähigte Personen melden, wird der Auftrag wiederum an die bisherige Revisionsfirma vergeben.

nach oben


Warum ein Milizamt ausführen? (nebenberufliches Amt)

Sicht der Gemeinden (Grundlage zur Beschreibung aus milizsystem.ch)

Im Milizsystem bringen die Behördenmitglieder Erfahrungen und neue Ideen aus dem Berufsleben in die Gemeindeführung ein. Ein breites Spektrum und individuelle Fähigkeiten werden so für öffentliche Zwecke nutzbar. Die rund 15‘000 vorwiegend im Milizsystem tätigen Mitglieder von Gemeinderäten und Kommissionen tragen mit ihren Erfahrungen und Kenntnissen aus dem Berufsleben dazu bei, dass die Gemeinden innovativ, bürgernah und anpassungsfähig bleiben.

Argumente, sich zur Wahl aufstellen zu lassen

  • Grosser Gestaltungsspielraum
  • Am Ort, wo man lebt und zu Hause ist, gestalten und verändern
  • Gelerntes einsetzen
  • Neues dazulernen
  • Zu Beginn muss man nicht bereits alles kennen
  • Neue Begegnungen rund um das Dorfgeschehen
  • Verständnis für Politik wächst auch für kantonale und nationale Ebene
  • Kollegialitätsprinzip: das Kollegium trägt die Verantwortung

Grosse Mühe bekunden Gemeinden darin, dass sich auch Frauen für ein Amt zur Verfügung stellen. Oft schlicht deshalb, weil sie es sich nicht zutrauen. Wer aber zu Beginn etwas Zweifel hegt, bewältigt die Aufgaben dann meist besser/gewissenhafter als Selbstüberschätzer.

Im Magazin Schweizer Gemeinde 1/2 2021 gibt es noch viele Gründe, welche für die Ausübung eines solchen Amts sprechen. Nachfolgend daraus 3 Wortmeldungen von 2 Milizpolitikerinnen:

Wichtige Entscheidungen werden im Team getroffen und von der Gemeindeverwaltung gibt es kompetente Unterstützung.
– Christine Badertscher, Nationalrätin Grüne / alt Gemeinderätin Madiswil BE (S. 53)

Schlussendlich war der Anreiz, etwas zu lernen und mich weiterzuentwickeln gewichtiger als alle Fragen.
(Fragen wie z. B.: Soll ich einen Teil meiner Freiheiten aufgeben? Will ich mich der Öffentlichkeit stellen? etc.)
– Fabiola Kummer, Vize-Gemeindepräsidentin Ernen VS (S. 54)

Es ist extrem bereichernd, auch wenn es dafür wenig Geld, Ruhm, Lob und Ehre gibt.
– Christine Badertscher, Nationalrätin Grüne / alt Gemeinderätin Madiswil BE (S. 53)

nach oben