GV 3.06.2026, Traktandum 2
Mooshaus-Mooshübeli, Strassensanierung mit Terrainauffüllung;
Projektabbruch Terrainauffüllung, Genehmigung Verpflichtungskredit allein für Strassensanierung
Ausgangslage
An der Gemeindeversammlung vom letzten Dezember wurde informiert, dass die Strasse ab der Kreuzung beim Mooshaus bis zum Mooshübeli umfangreich saniert werden soll.

Die Strasse sei aber für die heutige Beanspruchung eigentlich zu schmal. Insbesondere landwirtschaftliche Maschinen und Geräte seien heute viel breiter. Zudem falle das Gelände östlich teilweise steil ab und dem Gelände fehle auch sonst die Stabilität.


Deshalb war vorgesehen, die östliche Böschung mit einer Terrainaufschüttung zu verstärken. Anschliessend hätte die Strasse vor dem Belagseinbau verbreitert werden sollen. Dafür wären Entschädigungen für Landerwerb, Entwässerungsanlagen und Ertragsminderungen sowie für Vermessungen und Notar angefallen. Das Vorhaben wurde vom beauftragten Bauingenieur der b+d ingenieure ag aus Steffisburg anhand von Projektplänen vorgestellt. Zudem wurden die betroffenen Grundeigentümer/innen und Bewirtschafter/innen persönlich zur Gemeindeversammlung eingeladen. Der Bevölkerung bot sich die Gelegenheit, direkt Fragen zu stellen oder Änderungswünsche einzubringen.
Es wurden diverse Vorabklärungen zur Bewilligungsfähigkeit getroffen. Die Kosten waren noch gänzlich unbekannt. Respektive ging man an einer Besprechung im Jahr 2023 von reinen Baukosten von rund 100’000 Franken aus. Um aber überhaupt eine Kostenschätzung vornehmen zu können, mussten Art und Umfang der vorgesehenen Arbeiten genauer definiert werden.
Voraussichtliche Kosten umfangreiches Sanierungsprojekt
Kurz vor dem Versand der Traktandenliste zur Gemeindeversammlung vom 3. Juni `26 ist dann ein erster Kostenvoranschlag (KV) eingegangen. Er beläuft sich auf etwas über 1 Mio. Franken.
Dem Gemeinderat war an seiner Sitzung vom 22. April 2026 sofort klar, dass damit das Projekt mit gleichzeitiger Terrainauffüllung zu teuer wäre. Sicher könnte der eine oder andere Ausgabenposten noch reduziert werden. Aber mehrere hunderttausend Franken einzusparen, wie es aufgrund der finanziellen Lage sowie aus Verhältnismässigkeitsgründen nötig wäre, ist dann eben auch nicht möglich.
Alternative: doch nur Strassensanierung
Mit dem umfangreichen Sanierungsprojekt hatte man sich erhofft, eine möglichst lange Lebensdauer für die Strasse zu erreichen. Der Gemeinderat bedauert, dass dieses Projekt nun nicht weiterverfolgt werden kann. Allerdings ist auch das blosse Flicken von Rissen und Schlaglöchern keine Option. Die Strasse ist zu uneben. Damit könnte die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden künftig immer weniger gewährleistet werden.
Deshalb wurden umgehend Abklärungen in Auftrag gegeben, wie die Strasse in einer „Minimalvariante“ saniert werden könnte. Vorgesehen ist, die Strasse zu stabilisieren und mit neuem Belag zu versehen. Auf eine Verbreiterung sowie Böschungsverstärkung wird verzichtet. Wenigstens ist so gemäss aktuellen Erkenntnissen keine Baubewilligung erforderlich. Westlich der Strasse befindet sich bereits heute eine Sickerleitung. Auch diese soll ersetzt werden. Aber nicht mehr verlängert, wie ursprünglich vorgesehen.
Der KV für diese Minimalvariante wird zurzeit erarbeitet. Bis zur Gemeindeversammlung sollte die Kostenschätzung vorliegen.
Antrag:
Der Gemeindeversammlung wird beantragt, der Minimalvariante zur Strassensanierung zuzustimmen und den dafür erforderlichen Verpflichtungskredit zu sprechen.

























