Besuch obligatorische Schulzeit ausserhalb Gemeinde
Sowohl Bundesverfassung wie auch Kantonsverfassung räumen jedem Kind das Recht ein, eine seinen Fähigkeiten entsprechende, unentgeltliche Schulbildung zu erhalten. Ebenso legt Art. 13 Abs. 1 VSG fest, dass der Unterricht an der öffentlichen Volksschule unentgeltlich ist. Aus der Unentgeltlichkeit des öffentlichen Grundschulunterrichts ergibt sich nach einem Bundesgerichtsurteil vom 30.04.2019 auch ein Anspruch auf Übernahme der Transportkosten durch die Gemeinde, wenn der Schulweg dem Kind nicht zugemutet werden kann. Es gilt der Grundsatz, wonach ein Kind entsprechend seinem Alter mit eigenen Kräften den Kindergarten oder die Schule erreichen können muss.
Primarschule
In der kleinräumigen Gemeinde Unterlangenegg ist nach den geltenden Richtlinien praktisch jeder Schulweg zum zentral gelegenen Primarschulhaus im Aebnit zumutbar. Das heisst, dass die Gemeinde in den allermeisten Fällen keine Transportkosten übernehmen wird. Sehen Sie sich doch berechtigt, nehmen Sie bitte mit der Gemeindeverwaltung Kontakt auf.
Sonderschulen, Gymnasium
Weil solcher Unterricht in Unterlangenegg nicht angeboten wird, können Sie hier bei der Gemeindeverwaltung einen Antrag um Transportkosten-Übernahme stellen. Das trifft zum Beispiel bei Schülerinnen und Schülern zu, die aufgrund einer Funktionseinschränkung oder Entwicklungsstörung eine Sonderschule anstatt der ordentlichen Volksschule besuchen. Aber auch im ersten Jahr des gymnasialen Bildungsgangs trägt die Wohnsitzgemeinde die Kosten für notwendige Schülertransporte bis zum nächstgelegenen Schulungsort (bspw. 9. Schuljahr an einem Gymnasium; siehe FILAG Art. 24c Ziff. 4 Bst. b).
Talentförderung
Auch diese Unterrichtsform wird in Unterlangenegg nicht angeboten. Beim Talent-Förderunterricht müssen aber die Eltern allfällige Schülertransportkosten selber tragen (VSG Art. 7a Abs. 2b). Talentförderungsklassen gibt es vor allem in den Bereichen Kunst oder Sport.
Kantonal einheitliche Regelung
Diese Regelungen gelten für den ganzen Kanton Bern. Weitere Infos erfahren Sie deshalb auf der entsprechenden Kantonsseite.