Interessierte bitte melden!
Aufgrund der Wahl von Christian Oesch in die Schulkommission anlässlich der letzten Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2021, hat der bisherige RPK-Präsident Hans Oesch seinen sofortigen Rücktritt erklärt. Er hatte dies bereits vor der Wahl angekündigt, da wegen dem Verwandtenausschluss Brüder nicht gleichzeitig in der RPK und einer anderen Kommission angehören dürfen. Hans Oesch ist damit lediglich um eine Rechnungsrevision früher zurückgetreten, als bis zum Legislaturende per 31.12.2022 geplant war.
Die aktuelle RPK besteht aus 3 Mitgliedern, welche vor 7 Jahren als Team gewählt wurden. Weil die die anderen RPK-Mitglieder ihr Amt nur im bisherigen Team weiterführen würden, haben auch sie per Ende Jahr ihren Rücktritt erklärt. Somit ist die Gemeinde auf der Suche nach 3 Ersatzleuten.
Die Aufgaben der RPK
Die jährliche Arbeit besteht aus einer unangemeldeten Zwischenrevison (ca. 2 Std.) sowie einer formellen und materiellen Prüfung der Richtigkeit von Buchhaltung und Jahresrechnung (ca. 1 Woche, normalerweise im Mai). Weitere Infos zur Rechnungsprüfung können der Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHDV) ab Art. 42 und der Gemeindeverordnung (GV) ab Art. 122 entnommen werden.
Die Anforderungen an die Qualifikation
Alle Mitglieder sollten möglichst ausreichende Kenntnisse im Bereich des Gemeindefinanzhaushaltes, des Rechnungswesens und der Revision von Gemeinderechnungen mitbringen. Zudem ist nach der Wahl mindestens einmalig der vom AGR organisierte Rechnungsprüfungskurs zu besuchen.
An die revisionsleitende Person – also das Präsidium – werden zusätzliche Anforderungen gestellt.
Sie hat eine vertiefte Ausbildung im Bereich der Revisionstätigkeit sowie hinreichende Erfahrung im kommunalen Finanz- und Rechnungswesen vorzuweisen.
Das heisst gemäss dem Handbuch Gemeindefinanzen, dass sie beispielsweise über einen der folgenden Titel verfügen sollte:
- Diplom als Wirtschaftsprüfer; Treuhandexperte; Buchhalter / Controller; Absolvent eines Hochschulstudiums in Betriebs-, Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften; Betriebsökonom FH (früher HWV); Kaufmann/Kauffrau HKG; Finanzverwalter oder eidg. Fachausweis als Treuhänder; Buchhalter
Die verlangte Fachpraxis/Erfahrung gelte als erfüllt, wenn die Person nach Erwerb eines der oben genannten Diplome mindestens 3 Jahre in der entsprechenden Funktion tätig war.
Meldefrist und weitere Schritte
- Wir rufen hiermit die Bevölkerung auf, nach geeigneten Leuten Ausschau zu halten. Der Wohnsitz in der Gemeinde ist übrigens für diese Kommission nicht Pflicht
- Allfällige Kandidaturen sind innert eines Monats, bis spätestens 31. Juli 2021 zu melden
- Gehen bis dahin keine oder zu wenig Vorschläge ein, wird die Gemeindeverwaltung Offerten bei Firmen einholen, die auf die Rechnungsprüfung spezialisiert sind
- Damit ist noch keine Vorentscheidung gefällt. Die Gemeindeversammlung vom 1.12.2021 wird entscheiden, ob für die Rechnungsprüfung zukünftig weiterhin eine Kommission oder neu eine Firma eingesetzt wird. Auch an der Gemeindeversammlung ist es noch möglich, Personen zur Wahl in die RPK vorzuschlagen. Erfolgt dies jedoch nicht, steht die Gemeinde durch die eingeholten Offerten nicht per 2022 ohne Lösung da.
Besten Dank für Ihre Mitarbeit. Bei Fragen steht Ihnen das Team der Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.