Energie- und Klima-Talk vom 16. September 2026: Gebäudemodernisierung – lohnt es sich?
Ein Anlass vom kantonalen Amt für Umwelt und Energie.
Sie besitzen ein Haus oder eine Wohnung und überlegen, Ihr Gebäude zu modernisieren? Welche Massnahmen lohnen sich wirklich? Wie können Sie den Wohnkomfort erhöhen, den Wert Ihrer Immobilie steigern und gleichzeitig Energiekosten sparen?
Erfahren Sie aus erster Hand, welche Möglichkeiten es heute gibt, welche Förderangebote genutzt werden können und worauf es bei einer erfolgreichen Modernisierung ankommt.
Besuchen Sie den Energie- und Klima-Talk am 16. September 2026 um 18.30 Uhr im Rathaus Bern oder online.
Unsere Fachleute beantworten Ihre Fragen und geben praktische Tipps für Eigentümerinnen, Eigentümer und private Haushalte.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter der entsprechenden Kantonsseite.
Einladung für Dienstag, 8. September 2026, 14.30 Uhr,
Wohn- und Pflegezentrum Schibistei
Die “Alterskommission Rechtes Zulgtal” organisiert laufend Kurse und Anlässe.
Hier die per E-Mail erhaltene Einladung zum nächsten Erzählcafe mit Samy Gugger. Thema ist vor allem seine vielseitige, beruflich Karriere.

Weitere Infos zur Alterskommission, die Übersicht zu allen von ihnen organisierten Anlässen oder ihre Zusammenstellung zu hilfreichen Kontakten unserer Region finden Sie auch stets unter unterlangenegg.ch/altersfragen.
Angebote OKJA Steffisburg
OKJA steht für Offene Kinder- und Jugendarbeit.
Die Gemeinde Unterlangenegg ist an der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Steffisburg angeschlossen. Die OKJA bietet tolle Angebote für die verschiedensten Interessen von Kindern und Jugendlichen an. Die News und allenfalls weitere Informationen werden uns jeweils per Mail zugestellt, woraufhin wir sie hier für euch aufschalten.
In der Begleitmail schrieb die Steffisburger Jugendarbeiterin:
Liebe NEWS-Empfängerinnen, liebe NEWS-Empfänger
Wie immer sende ich euch das aktuelle NEWS der Monate September – Oktober. In diesem Jahr haben wir auch während der Herbstferien geöffnet, jeweils mittwochs und freitags von 14.00 – 17.00 Uhr.
Wir freuen uns auf euren Besuch.
Alle Anlässe sind auch jederzeit unter dieser Internetadresse ersichtlich: okja.steffisburg.ch/agenda
Waldbrandgefahr im Verwaltungskreis Thun
27. August 2026: Feuerverbot wird aufgehoben
Mit den Niederschlägen der letzten Woche, der höheren Luftfeuchtigkeit sowie der jahreszeitlich bedingt verminderten Sonnenscheindauer und -intensität ist die Waldbrandgefahr im ganzen Kanton zurückgegangen. Mit Ausnahme des Jurasüdfuss liegt der Kanton nun in Gefahrenstufe 3. Mit Blick auf die Wetterprognosen für die kommenden Tage und unter Berücksichtigung der Massnahmen in den Nachbarkantonen wird das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ab morgen Freitag, 28. August 2026, um 12:00 Uhr, aufgehoben.
Weitere Informationen finden Sie auch stets auf der Kantonsseite www.be.ch/waldbrandgefahr.
Ergänzender Hinweis: Aufgrund der Trockenheit wurde gestern ein Befristetes Fischereiverbot in fünf Berner Gewässern bis 30. September 2026 erlassen.
Gemeindeverwaltung ausserplanmässig geschlossen
Aufgrund der Teilnahme an Beerdigungen muss die Gemeindeverwaltung am Freitag, 28. August 2026 ab 15.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr vorübergehend geschlossen werden.
Gerne werden wir Sie umgehend nach unserer Rückkehr ins Büro anrufen, sofern Sie uns eine entsprechende Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen: Telefon-Nr. 033 453 22 33.
Für Ihr Verständnis dankt Ihnen bestens,
das Verwaltungsteam
Waldbrandgefahr im Verwaltungskreis Thun
20. August 2026: Oberland neu Stufe 3, Rest Kanton weiterhin Stufe 4
Mit den Niederschlägen des letzten Wochenendes und der kommenden zwei Tage geht die Waldbrandgefahr vorerst in den Tälern des Berner Oberlands leicht zurück in die Stufe 3, erhebliche Waldbrandgefahr. Der Rest des Kantons verbleibt weiterhin in der Stufe 4, grosse Waldbrandgefahr. Für unseren Verwaltungskreis Thun bedeutet dies somit vorerst keine Änderung. Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50m) bleibt bestehen.


Weitere Informationen finden Sie auch stets auf der Kantonsseite www.be.ch/waldbrandgefahr.
Telefonische Auskünfte
Die Regierungsstatthalterämter stehen der Bevölkerung zudem telefonisch für die Beantwortung von Fragen zu den Feuerverboten zur Verfügung:
- Während den ordentlichen Bürozeiten: 031 635 98 98 (Regierungsstatthalteramt Thun)
- Ab 17.00 Uhr und an den Wochenenden: 031 635 23 53 (Hotline)
Achtung: Wassermangel hält an
Mit Internetbeitrag vom 10. August 2026 haben wir an dieser Stelle den Aufruf der Wasserversorgungen zum Wasser sparen aufgeschaltet:
Mit E-Mail vom 19. August 2026 haben wir nun von der Wasserversorgungsgenossenschaft Unterlangenegg nachfolgende Aktualisierung erhalten:
Auf den erneuten Versand via Flugblatt wird aktuell verzichtet, da es sich nur um eine Ergänzung handelt und weiterhin Wasser gespart werden muss.
Vielen Dank, dass Sie diese wichtigen Vorgaben zum Wasser sparen weiterhin einhalten!
Waldbrandgefahr im Verwaltungskreis Thun
13. August 2026: Kantonsweites Feuerwerksverbot sowie Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (unverändert zu Vorwoche)
Wegen anhaltender Hitze, Wind und fehlender flächendeckender Niederschläge bleibt die Beurteilung unverändert: «Grosse Waldbrandgefahr» Stufe 4 im ganzen Kanton Bern.

Verhaltenshinweise
Die Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern haben aufgrund der grossen Waldbrandgefahr ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50 m Abstand) erlassen: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe ist bis auf Widerruf im ganzen Kanton untersagt.
Ausserhalb der Verbotsgebiete bei windigen Verhältnissen oder prognostiziertem kräftigem Wind unbedingt ganz auf Feuer verzichten. Ohne Wind Feuer nur mit grösster Vorsicht entfachen, immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen. Raucherwaren nie achtlos wegwerfen.
Gefahrenbeschrieb
In Regionen mit «grosser» Wald- und Flurbrandgefahr (Stufe 4) können Brände leicht entstehen. Die Streuschicht ist vielerorts bereits wieder trocken und kann sich leicht entzünden. Die Feuerintensität und die Ausbreitung sind durch den hohen Anteil an trockenem Brandgut gross. Das Feuer brennt tief, die Flammenlänge ist gross. Feuer können im Boden weiterschwelen. Kronenfeuer sind in niederen Nadelholzbeständen oder an Hanglagen zu erwarten. Mit Wind ist in leicht entzündbarem Brandgut und in Nadelholzbeständen Flugfeuer zu erwarten.
Achtung! Insbesondere bei Bränden in Nadelholzbeständen in Hanglage muss mit gefährlichem Feuerverhalten gerechnet werden. Windböen führen zu einer schnellen Feuerausbreitung.
Besondere Vorkommnisse der letzten Tage
Vom 5. bis 11. August wurden elf Vegetationsbrände gemeldet, davon acht im Wald und drei im freien Gelände. Als Brandursachen wurden sechs Mal Zigarettenstummel vermutet, zweimal Brandstiftung und je einmal Landwirtschaft, Eisenbahn und Sprengung. Die Brände blieben dank aufmerksamer Bevölkerung, rascher Intervention der Feuerwehren und generell schwachem Wind klein. Der grösste Brand, der mutmasslich durch Brandstiftung ausgelöst wurde, fand in Wiedlisbach statt und betraf 0,045 ha.
Allgemeine Lage
Im Berner Oberland und im nördlichen Berner Jura fiel verbreitet etwas gewittriger Niederschlag. Die restlichen Gebiete blieben trocken bei wieder heissen Temperaturen. Am wenigsten Niederschlag fiel in den vergangenen 30 Tagen in der Region Bern-Mittelland, hier wurden knapp 30 mm verzeichnet, was nur rund 20 % der üblichen Menge entspricht. Zusammen mit den ausserordentlich langen, heissen Phasen mit entsprechend grosser Verdunstung verschärft sich die verbreitete Trockenheit weiter. Aus vielen Gebieten werden flächig Verfärbungen der Buchen und teilweise Laubfall gemeldet, neu auch aus den unteren Tälern des Berner Oberlandes. Im Saanenland, im Gantrischgebiet, im östlichen BEO und im nördlichen Berner Jura ist die Situation etwas besser. Im Mittelland steht auch die Fichte unter Trockenstress.
Entwicklung und Tendenz
Mit der anhaltenden Hitze und der aussergewöhnlich trockenen Luft ist die Entzündbarkeit bis am Samstag sehr hoch. Die Bise schwächt sich ab, es ist allgemein schwachwindig, besonders in der Nacht und am Vormittag. Daher ist im Brandfall keine sehr schnelle Ausbreitung zu erwarten, allfällige Brände sind spätestens in den Morgenstunden wieder zu kontrollieren. Mit einer deutlichen Abkühlung auf ein jahreszeitsübliches Niveau sind spätestens am Montag verbreitet Niederschläge zu erwarten. Einzig im Gewitterumfeld sind kurzfristig starke Böen möglich.
Weitere Informationen finden Sie auch stets auf der Kantonsseite www.be.ch/waldbrandgefahr.
Telefonische Auskünfte
Die Regierungsstatthalterämter stehen der Bevölkerung zudem telefonisch für die Beantwortung von Fragen zu den Feuerverboten zur Verfügung:
- Während den ordentlichen Bürozeiten: 031 635 98 98 (Regierungsstatthalteramt Thun)
- Ab 17.00 Uhr und an den Wochenenden: 031 635 23 53 (Hotline)
Achtung: Wassermangel
In der Gemeinde Unterlangenegg wird die Trinkwasserversorgung durch 2 verschiedene, offizielle Körperschaften sichergestellt.
Im Raum Unterlangenegg ist die Wasserversorgungsgenossenschaft Unterlangenegg (WVGU) zuständig, im Raum Schwarzenegg ist es der Gemeindeverband Wasserversorgung Zulgtal.
Infolge anhaltender Trockenheit rufen beide Organisationen mittels Flugblatt zum sorgsamen Umgang mit dieser wertvollen Ressource auf. Die Flugblätter wurden am 10. oder 11. August 2026 per Post in alle Briefkästen der Region verteilt. Sie können ferner hier eingesehen werden.
Aufruf für den Raum Schwarzenegg
Aufruf für den Raum Unterlangenegg
Vielen Dank für die Einhaltung dieser wichtigen Vorgaben!
Waldbrandgefahr im Verwaltungskreis Thun
30. Juli 2026: Kantonsweites Feuerwerksverbot sowie Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (unverändert zu Vorwoche)
Wegen der anhaltenden Trockenheit und der neuen Hitzewelle gilt seit 23. Juli 2026 das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) für den ganzen Kanton Bern. Zudem sind das Abbrennen von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen, das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie das Anzünden von Höhenfeuern generell verboten. Damit wird an der Unterlangenegger Bundesfeier kein Höhenfeuer entfacht.


Weitere Informationen finden Sie auch stets auf der Kantonsseite www.be.ch/waldbrandgefahr.
Telefonische Auskünfte
Die Regierungsstatthalterämter stehen der Bevölkerung zudem telefonisch für die Beantwortung von Fragen zu den Feuerverboten zur Verfügung:
- Während den ordentlichen Bürozeiten: 031 635 98 98 (Regierungsstatthalteramt Thun)
- Ab 17.00 Uhr und an den Wochenenden: 031 635 23 53 (Hotline)

























