Einwohnerkontrolle hat digitales Angebot ausgebaut

Gemäss Art. 10 des kantonalen “Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer” (NAG) ist ein Wegzug bis spätestens am Wegzugstag der bisherigen Wohngemeinde zu melden. Die Anmeldung bei der neuen Wohngemeinde hat dann innert 14 Tagen zu erfolgen (Art. 1).

Mit zunehmender Digitalisierung der Gemeinden wird dazu kein Schalterbesuch mehr nötig sein. Der digitale Umzug nennt sich eUmzug oder auch eUmzugCH. Heimatscheine werden dereinst ebenfalls keine mehr erforderlich sein. Weil aber zurzeit noch nicht alle Gemeinden bei eUmzug registriert sind, befinden wir uns in einer Übergangsphase.

In Unterlangenegg wird die Möglichkeit zur digitalen Umzugsmeldung seit dem 1. April 2024 angeboten.

Sei es für Zuzüge, Wegzüge oder Ummeldungen innerhalb der Gemeinde. Gemäss Art. 11 des “Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister” (RHG) beträgt die Meldepflicht schweizweit einheitlich 14 Tage ab Datum der Adressänderung.

Digital erfolgen die Meldungen via Internetseite eumzug.swiss

Die Benutzung von eUmzugCH ist freiwillig und führt zu keinen Mehrkosten im Vergleich zum Schaltergang. Auch ist für eUmzugCH kein Login erforderlich, sondern nur ihre persönlichen Daten. Diese werden via einer Schnittstelle, selbstverständlich nur verschlüsselt übermittelt.

Natürlich begrüssen wir Sie aber auch weiterhin gerne persönlich bei uns, wenn Sie mit der digitalen Welt noch weniger vertraut sind oder den Schalterbesuch bevorzugen.

Weitere Unterlagen und Informationen zum digitalen Umzug finden Sie unter dieser Kantonsseite.