Gemäss Publikation im Thuner Amtsanzeiger vom 2. & 9. Oktober 2025
Die DV ist grundsätzlich öffentlich, so dass alle Interessierten teilnehmen dürfen. Stimmberechtigt sind aber nur die Delegierten, die von ihren Gemeinden entsendet werden. Unter diesem Link öffnet sich die Einladung an die Delegierten mit nachfolgendem Inhalt:

Delegiertenversammlung
Mittwoch, 05. November 2025, 20.00 Uhr

im Naturkundezimmer des Oberstufenzentrums (1.Stock)

Traktanden

  1. Protokoll der Delegiertenversammlung vom 17.06.2025; Genehmigung
  2. Budget 2026; Genehmigung
  3. Finanzplan 2025 – 2030 inkl. Vorbericht; Kenntnisnahme
  4. Benutzungsreglements für verbandseigene Räumlichkeiten; Genehmigung
  5. Neuwahl Präsidium und Vizepräsidium Delegiertenversammlung
  6. Jahresbericht Schulleitung; Information
  7. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden 1 bis 4 liegen auf den Gemeindeverwaltungen der sechs Verbandsgemeinden Buchholterberg, Eriz, Fahrni, Oberlangenegg, Unterlangenegg und Wachseldorn zur Einsichtnahme auf.

Gegen Beschlüsse der Delegiertenversammlung kann innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun Beschwerde erhoben werden. Festgestellte Verfahrensmängel sind während der Versammlung sofort zu
rügen (Rügepflicht).

Das Büro des Gemeindeverbands


Ergänzungen zu Traktandum 4:
Siehe dazu auch die Erläuterungen. Die von der Schulkommission erlassene Verordnung ist nicht Gegenstand der Auflageakten, kann aber bei Interesse bei der Gemeindeverwaltung verlangt werden.