Gemäss Publikation im Thuner Amtsanzeiger vom 9. Oktober 2025
Öffentliche Bekanntmachung
Genehmigung und Inkraftsetzung Teilrevision Ortsplanung (Ausscheidung Gewässerräume)
bestehend aus
- Zonenplan Gewässerraum 1:5’000 vom 9. Januar 2025
- Änderung Baureglement vom Januar 2025
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Einwohnergemeinde Unterlangenegg am 4. Dezember 2024 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 15. Juli 2025 genehmigt. Mit dem Genehmigungsbeschluss wurde, von Amtes wegen, folgende Änderung vorgenommen:
– in Art. 23 Abs. 4 Baureglement wurde der Passus «und im Waldareal» gestrichen
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Publikation bei der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern, Münstergasse 2, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich mindestens im Doppel und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 61a Abs. 1 BauG). Eine Beschwerde kann nur von der Partei, die ein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden.
Die Teilrevision tritt nach unbenutzt abgelaufener Beschwerdefrist am 10. November 2025 in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen. Sie können ferner via unterlangenegg.ch eingesehen werden.
Unterlangenegg, den 2. Oktober 2025
Die Gemeindeverwaltung
Genehmigungsakten
Aus Datenschutzgründen wird von der Verfügung des AGR in der digitalen Version nur das Dispositiv eröffnet. Die vollständigen Akten sind bei den vorerwähnten Stellen einsehbar.