Gemäss Publikation im Amtsblatt des Kantons Bern vom 21. Oktober 2026
Bewilligung für eine nachteilige Nutzung im Wald, gemäss WaG Art. 16: zwecks Benutzung von Waldareal für das organisierte Bestatten von Kremationsasche im Wald
Standort
Gemeinde Unterlangenegg, Parzellen Nr. 172
Vorhaben
Die Abteilung Walderhaltung Region Voralpen hat mit Verfügung vom 19.10.2026 der INFINI AG, Frutigenstrasse 24e, 3600 Thun auf der Parzelle Unterlangenegg Nr. 172, das organisierte Bestatten im Wald, in einem Perimeter von 2’771 m2 , unter Auflagen bewilligt.
Die vollständige Genehmigungsverfügung sowie die Akten können unter www.be.ch/wald-oeffentliche-auflagen oder bei der Abteilung Walderhaltung Region Voralpen, Schwand 2, 3110 Münsingen, vom 21.10.2026 bis zum 20.11.2026 eingesehen werden.
Münsingen, 21.10.2026
Ergänzende rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet bei der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern, Rechtsabteilung, Münsterplatz 3a, 3011 Bern, nach den Bestimmungen des Verwaltungsrechtspflegegesetzes Beschwerde erhoben werden. Der Beschwerde ist der angefochtene Entscheid beizulegen.

























