Abrechnung Verpflichtungskredit Entwässerung Hinterzäunen (Terrainauffüllung) mit Fr. 56’819

Erläuterungen zum Kreditbeschluss

Beschlüsse zu neuen, einmaligen Ausgaben zwischen 50‘000 und 100‘000 Franken sind gemäss Art. 11 Abs. 2 des Organisationsreglements der Gemeinde Unterlangenegg (OgR) zum fakultativen Referendum zu publizieren, damit sie rechtsgültig zustande kommen.

Publikation Thuner Amtsanzeiger: 3. September 2026 (Referendumsbeginn) & 10. September 2026;
Ablauf Referendumsfrist: 5. Oktober 2026.


Beschreibung von Ausgangslage und Abklärungen

Entstehung
Für Hochwasserschutzmassnahmen wurde bereits 2005 ein Kredit von Fr. 88’000 gesprochen. Sie beinhalteten:

  • Belagszungen entlang der Hinterzäunenstrasse zur seitlichen Ableitung des Hinterzäunen-Strassenwassers nach Nord
  • Kleiner Damm nordöstlich des Stöcklis 90a zu dessen Schutz. Danach oberflächlicher Abfluss nach Nord via Parz. 245 entlang der Strasse nach Eggen
  • Absenkung des bestehenden Wegs südlich Liegenschaften Eggen 93a-c und Ausbildung als Furt
  • Absenkung Kiesplatz und Strasse östlich vorgenannter Liegenschaften, Gefälle Richtung Eggengraben
  • Verdichtung der Ableitung zum Eggengraben hin, worunter sich eine frühere Mülldeponie befindet.

Die Bauabnahme war im Juli 2006. Mit diesen Massnahmen konnte das Hochwasserrisiko massiv gesenkt werden. Das Oberflächenwasser des ganzen Einzugsgebiets sammelte sich aber weiterhin auf der Parzelle Nr. 245, was zu Nässe führte.

2014 liess der Eigentümer von Parzelle Nr. 245 eine erste Drainageleitung von Süd nach Nord mit diversen Zuleitungen erstellen. Damit sollte das Wasser abgeführt werden. Die Gemeinde beteiligte sich in Anlehnung an das Strassen- und Wegreglement aus 1992 mit einen Beitrag von 10 % resp. Fr. 4’000.

Der gleiche Eigentümer liess ab 2015 ein umfangreiches Terrainauffüllungsprojekt mit Bodenschutzkonzept planen. Durch den Einbau von besserem Bodenmaterial handelte es sich um eine landwirtschaftliche Aufwertung. Mit dem Grossprojekt bot sich auch der Gemeinde die Chance, mit einer geführten Ableitung das Problem der fehlenden Strassenentwässerung Hinterzäunen zu beheben. Das Erstellen einer separaten Strassenentwässerung wäre um ein Vielfaches teurer geworden.

Aktuelles Projekt
An der Gemeinderatssitzung vom 16. August 2017 wurde entschieden, dass die Entwässerung der Gemeindestrasse ins Grossprojekt integriert werden soll. Für die 4 vorgesehenen Massnahmen der Gemeinde wurde ein Kredit von Fr. 46’000 beschlossen.

Nach den Hauptarbeiten 2020 sind auch in den Jahren 2021/22 Ausgaben angefallen. Dann erst wieder 2025. Im 2025 wurde gemäss obigem Plan noch die Zuleitung des Strassenwassers ab ES 1 bis KS 3 via KS 2 erstellt. Im Anschluss wurden die Landentschädigungen ausbezahlt. Die Kostenzusammenstellung präsentiert sich wie folgt:

Planung EntwässerungskonzeptFr. 8’324.70
Bauarbeiten Entwässerung: Leitungen & Schächte auf Parz. 245 und entlang der Strasse nach EggenFr. 22’131.05
Belagsanpassung StrassenkreuzungFr. 770.30
Neubau Sauberwasserleitung oberhalb Parz. 245, ES 1 bis KS 3 via KS 2Fr. 19’406.75
Landentschädigung Schächte, Leitungen und Ertragsausfälle Fr. 6’186.32
TotalFr. 56’819.12

Beim ursprünglichen Kredit von Fr. 46’000 im 2017 waren noch keine Landentschädigungen vorgesehen. Diese werden von der Gemeinde erst in jüngerer Vergangenheit konsequent ausbezahlt. Daneben führten Projektoptimierungen zu höheren Kosten. Von der Kreditüberschreitung um Fr. 10’819.12 hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 19. August 2026 Kenntnis genommen. Weil die gesamten Ausgaben einen Betrag von Fr. 50’000 übersteigen, ist der Kredit zum fakultativen Referendum auszuschreiben.

Mit dem Projektabschluss sind noch folgende Arbeiten vorgesehen:

  • Ersatz bestehender Sammelschacht in Privatparzelle (KS 3 gemäss Projektplan): Normgerechte Ausführung, damit Schacht zugänglich wird und Leitungen bei Verstopfungen ab da gespült werden können. Erwartete Kosten: Fr. 6’000
  • Administrativkosten: Dienstbarkeitsvertrag mit Grundbucheintrag, damit Leitung rechtlich gesichert ist. Erwartete Kosten: Fr. 2’000

Diese beiden Ausgaben sollen noch 2026 anfallen. Sie werden im Unterhaltskonto des ordentlichen Budgets gebucht.


Publikationstext im Thuner Amtsanzeiger vom 3. & 10. September 2026

Fakultatives Referendum

Gemeinderatsbeschluss

Der Gemeinderat hat am 19. August 2026 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 OgR folgenden Beschluss gefasst:

«Entwässerung Hinterzäunen (Terrainauffüllung)», Kreditabrechnung Fr. 56‘819.12

Der ursprüngliche Kredit vom 16.08.2017 betrug Fr. 46’000, womit ein Nachkredit von Fr. 10’819.12 erforderlich wurde.

Nach den Bestimmungen über die fakultative Volksabstimmung (Art. 26 ff. OgR) können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten gegen diesen Kreditbeschluss das Referendum ergreifen. Das heisst, die Behandlung dieses Geschäfts durch die Gemeindeversammlung verlangen.

Referendumsfrist: 5. Oktober 2026.
Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften: 41.
Einreichungsstelle: Gemeindeverwaltung, 3614 Unterlangenegg.

Die Unterlagen liegen während der Referendumsfrist bei der Gemeindeverwaltung auf und können via unterlangenegg.ch unter «Aktuelle Informationen» eingesehen werden.

Unterlangenegg, 26. August 2026
Der Gemeinderat


Auflageakten

Die im Publikationstext erwähnten, aufliegenden Unterlagen (Auflageakten) bilden die obigen Erläuterungen mit Projektplan.