Waldbrandgefahr im Verwaltungskreis Thun
16. Juli 2026: erheblich (unverändert zu Vorwoche)
Aufgrund der Gewitter-Niederschläge in den Voralpen und Alpen bleibt die Beurteilung und damit die Zweiteilung des Kantons unverändert. Das bedeutet, dass die bestehenden Feuerverbote im Wald und in Waldesnähe im Berner-Jura, Mittelland, Emmental und Oberaargau bestehen bleiben (Stufe 4, grosse Waldbrandgefahr) und keine Aufstufung der Verwaltungskreise des Berner Oberlandes inklusive Thun erfolgt (Stufe 3, erhebliche Waldbrandgefahr). Weiterhin gibt es somit kein Feuerverbot in Wald und Waldesnähe im Verwaltungskreis Thun.
Ausblick 1. August: Eine genauere Einschätzung der Lage ist derzeit noch nicht möglich. Vorsichtig optimistisch dürfen wir im VK Thun davon ausgehen, dass alles bleibt, wie es zurzeit ist. Die Wettermodelle sind aber unterschiedlich. Es ist nicht ausgeschlossen, dass wieder trockenere und heissere Luft kommt, so dass sich die Lage auch bei uns noch verschärft. Aufgrund der enorm langen Trockenperiode ist eher nicht davon auszugehen, dass sich die Situation so entspannt, dass die Waldbrandgefahr zurückgestuft werden kann.
Feuerwerke zum 1. August: Es wird empfohlen, weiterhin sehr vorsichtig zu sein, da die Gefährdung lokal von der gemachten Einschätzung abweichen kann (süd-Expositionen, Hanglagen mit Aufzugseffekt, etc.). Professionelle Feuerwerksbetreiber können ihre Feuerwerke bei unveränderter Einschätzung abbrennen.


Weitere Informationen finden Sie auch stets auf der Kantonsseite www.be.ch/waldbrandgefahr.
Telefonische Auskünfte
Die Regierungsstatthalterämter stehen der Bevölkerung zudem telefonisch für die Beantwortung von Fragen zu den Feuerverboten zur Verfügung:
- Während den ordentlichen Bürozeiten: 031 635 98 98 (Regierungsstatthalteramt Thun)
- Ab 17.00 Uhr und an den Wochenenden: 031 635 23 53 (Hotline)

























