Waldbrandgefahr im Verwaltungskreis Thun
28. September 2026: Waldbrandgefahr teilweise wieder „erheblich“

Aufgrund der warmen Temperatur sowie der anhaltenden Trockenheit wurde die Waldbrandgefahr stellenweise wieder auf die Stufe 3, «erheblich» angehoben. Der Verwaltungskreis Thun ist im Bereich der Südexposition des Thunerseeufers betroffen.

In Föhnregionen wird empfohlen, auf Feuer im Aussenbereich zu verzichten. Offizielle Feuerverbote gibt es bei dieser Einstufung nicht. Die wichtigsten Verhaltenshinweise bei Stufe «erheblich» lauten:

  • Bei windigen Verhältnissen ganz auf Feuer verzichten.
  • Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) entfachen und vor Verlassen der Feuerstelle Glut vollständig löschen.
  • Feuer immer beaufsichtigen und Funkenwurf sofort löschen.

Weitere Informationen finden Sie auch stets auf der Kantonsseite www.be.ch/waldbrandgefahr.