Waldbrandgefahr im Verwaltungskreis Thun
30. Juli 2026: Kantonsweites Feuerwerksverbot sowie Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (unverändert zu Vorwoche)
Wegen der anhaltenden Trockenheit und der neuen Hitzewelle gilt seit 23. Juli 2026 das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) für den ganzen Kanton Bern. Zudem sind das Abbrennen von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen, das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie das Anzünden von Höhenfeuern generell verboten. Damit wird an der Unterlangenegger Bundesfeier kein Höhenfeuer entfacht.


Weitere Informationen finden Sie auch stets auf der Kantonsseite www.be.ch/waldbrandgefahr.
Telefonische Auskünfte
Die Regierungsstatthalterämter stehen der Bevölkerung zudem telefonisch für die Beantwortung von Fragen zu den Feuerverboten zur Verfügung:
- Während den ordentlichen Bürozeiten: 031 635 98 98 (Regierungsstatthalteramt Thun)
- Ab 17.00 Uhr und an den Wochenenden: 031 635 23 53 (Hotline)

























