Themen Einwohnerdienste

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Digitale Umzugsmeldungen

Seit dem 1. April 2024 können Sie in Unterlangenegg Ihren Zuzug, Wegzug oder auch Umzug innerhalb der Gemeinde rein digital via Internetseite eumzug.swiss melden. Auch die Bezahlung der Gebühren erfolgt online.

Die Benutzung von eUmzugCH ist freiwillig und führt zu keinen Mehrkosten im Vergleich zum Schaltergang. Auch ist für eUmzugCH kein Login erforderlich, sondern nur ihre persönlichen Daten. Diese werden via einer Schnittstelle, selbstverständlich nur verschlüsselt übermittelt. Sie werden direkt vom System über die einzugebenden Daten und die weiteren Schritte angeleitet.

Natürlich bedienen wir Sie aber auch weiterhin gerne persönlich bei uns am Schalter.


Zuzug

Wir freuen uns, Sie in Unterlangenegg herzlich willkommen zu heissen! 🙂

Der Zuzug ist innert 14 Tagen am Schalter der Gemeindeverwaltung zu melden, sofern die Meldung nicht digital via eUmzug erfolgte.

Bei der Anmeldung am Schalter benötigen wir folgende Angaben

… bei Schweizerinnen & Schweizern

  • Neue Adresse
  • Telefon-Nr. (freiwillig)
  • E-Mail (freiwillig)
  • Zuzugsdatum/Wegzugsort
  • Versicherten-Nr. (auf Krankenkassen-Karte)
  • Konfession (Religionszugehörigkeit)
  • Angaben zur Militär-/Zivilschutzpflicht

Den Heimatschein benötigen wir nicht mehr, da wir die Daten von der Wegzugsgemeinde direkt aus der eCH-Schnittstelle beziehen können. Am besten bewahren Sie ihn bei Ihnen auf, solange er noch aktuell ist. Nicht mehr aktuelle Heimatscheine sind zu vernichten.

Die zu erwartenden Gebührenbelastungen können Sie dieser Übersicht entnehmen.

… bei Ausländerinnen & Ausländern zusätzlich

  • Namen und Vornamen der Eltern (inkl. Ledigname Mutter)
  • Geburtsort
  • Datum der Ersteinreise in die Schweiz

Mitzunehmen ist der Ausländerausweis mit einer Kopie des Reisepasses.

Die 14 sprachige Kantonswebsite www.hallo-bern.ch enthält die wichtigsten Erstinformationen für Neuzugezogene.

Weitere Infos gibts auf den kantonalen Internetseiten der Sicherheitsdirektion (Ausländerrecht, Rubrik: Migration) und der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (Rubrik “Integration“).

… bis bald!

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Wegzug

Abmeldungen am Schalter haben bis spätestens am Tage des Wegzuges zu erfolgen, sofern die Meldung nicht via eUmzug erfolgte.

Bei der Abmeldung am Schalter brauchen wir

  • den Niederlassungsausweis
    (nur bei Schweizerinnen und Schweizern und falls Sie bei uns noch einen Heimatschein hinterlegt haben. Den Niederlassungsausweis haben Sie von uns – vor der Einführung von eUmzug – nach der Anmeldung oder nach Erreichen der Volljährigkeit erhalten)
  • die genaue Wegzugsadresse

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ID / Pass

Seit dem 1. März 2010 sind Schweizer Pässe und Identitätskarten bei einem der sieben Ausweiszentren beantragen. Das nächstgelegene Ausweiszentrum befindet sich in Thun:

Ausweiszentrum Thun
Scheibenstrasse 3
3602 Thun
Tel. Nr. für Anmeldungen: 031 635 40 00

Alle weiteren Informationen wie auch Angaben zu den Gebühren entnehmen Sie bitte diesem Faltprospekt.

Das Ausweiszentrum Bern führt für dringende Fälle eine Notpassstelle, die innert kürzester Zeit einen provisorischen Pass ausstellen kann. Für weitere Details beachten Sie auch hier bitte den oben erwähnten Faltprospekt.

Weitere Infos finden Sie auf www.be.ch/pass oder unter www.schweizerpass.ch.

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