Referendum Planungskredit Variantenstudium Moosstrassensanierung Fr. 60’000

Erläuterungen zum Kreditbeschluss

Weil die vorgesehene Ausgabe im Bereich zwischen 50‘000 und 100‘000 Franken liegt, ist der Ausgabenbeschluss gemäss Art. 11 Abs. 2 des Organisationsreglementes der Gemeinde Unterlangenegg zum fakultativen Referendum zu publizieren, damit er rechtsgültig zustande kommt.

Publikation Thuner Amtsanzeiger: 6. März 2025 (Referendumsbeginn) & 13. März 2025;
Ablauf Referendumsfrist: 7. April 2025.


Beschreibung von Ausgangslage und Vorhaben

Die Strasse ab der Mooshaus-Kreuzung bis Moos 33 (Mooshübeli) ist für heutige Fahrzeuge zu schmal. Dazu fällt die östliche Böschung steil ab und stellt damit ein Sicherheitsrisiko dar. Der Belag ist rissig und muss saniert werden. Aus Sicht der Gemeindebehörden ist eine Sanierung nur sinnvoll, wenn der Untergrund sowie die östliche Böschung verstärkt und die Strasse verbreitert würde. Die Strasse liegt in der Landwirtschaftszone und im Landschaftsschutzgebiet Moos. Weiter befindet sich darunter ein umfangreiches Entwässerungssystem der Flurgenossenschaft Schwarzenegg.

Um die generelle Bewilligungsfähigkeit abzuklären, hat der Gemeinderat am 18. August 2021 einen Planungskredit von Fr. 20’000 gesprochen. Entstanden ist eine Bauvoranfrage mit einer Machbarkeitsstudie als Kernstück. Zur Bauvoranfrage hat das Regierungsstatthalteramt Thun 10 kantonalen Amtsstellen eingeladen. Das Ergebnis lautet, dass bei Überarbeitung des Projekts eine Baubewilligung möglich scheint. Zu beachten seien insbesondere die Vorgaben zum Bodenschutz. In der Folge wurde der ganze Perimeter der vorgesehenen Terrainauffüllung kartiert. Das heisst, es wurden Bodenproben entnommen, um ein möglichst gutes Bild des vorhandenen Untergrundes zu erhalten.

Im nächsten Schritt soll nun ein Ingenieur beigezogen werden. Er wird zur Ermittlung der besten Sanierungsvariante unter Berücksichtigung aller Interessen beauftragt. Entscheidend werden somit auch die Gespräche mit den betroffenen Grundeigentümern sein. Als Ergebnis wird das definitive Baugesuch eingereicht.

Weitere Details können Sie den nachfolgend aufgeschalteten Auflageakten entnehmen:

Kann die Baubewilligung dereinst erreicht werden, wird die Gemeindeversammlung über den Sanierungskredit entscheiden.


Publikationstext im Thuner Amtsanzeiger vom 6. & 13. März 2025

Fakultatives Referendum

Gemeinderatsbeschlüsse

Der Gemeinderat hat am 26. Februar 2025 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 OgR folgende Beschlüsse gefasst:

Nach den Bestimmungen über die fakultative Volksabstimmung (Art. 26 ff. OgR) können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten gegen diese Kreditbeschlüsse das Referendum ergreifen. Das heisst, die Behandlung dieses Geschäfts durch die Gemeindeversammlung verlangen.

Referendumsfrist: 7. April 2025.
Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften: 41.
Einreichungsstelle: Gemeindeschreiberei, 3614 Unterlangenegg.

Die Unterlagen liegen während der Referendumsfrist bei der Gemeindeverwaltung auf und können via unterlangenegg.ch unter «Aktuelle Informationen» eingesehen werden.

Unterlangenegg, 26. Februar 2025
Der Gemeinderat


Auflageakten

Die im Publikationstext erwähnten, aufliegenden Unterlagen (Auflageakten) bilden die obigen Erläuterungen zusammen mit den aufgeschalteten Unterlagen.