Dieser Beitrag wurde am 1.10.2020 unter “Aktuelle Informationen” auf der Startseite aufgeschaltet.

Was man übers Bauen ausserhalb der Bauzonen wissen muss

Die Kantone Bern, Genf, Jura, Waadt und Wallis sowie EspaceSuisse, der nationale Verband für Raumplanung und dessen Westschweizer Sektion, haben sich für ein gemeinsames Filmprojekt entschieden: vier Kurzfilme und eine längere Version zeigen auf, was ausserhalb der Bauzonen gebaut werden kann. Die Filme geben auch Auskunft über die zuständigen Behörden und Verfahren sowie über die Konsequenzen bei Nichtbefolgung der geltenden Bestimmungen.

 
 
 
 

Bauen ausserhalb der Bauzonen

In der Schweiz wird zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet unterschieden: sogenannte Bauzonen und Gebiete ausserhalb der Bauzonen. Diese Trennung ist einer der fundamentalen Grundsätze der Raumplanung.

Um diese Trennung zu gewährleisten und um das Kulturland, die natürlichen Lebensgrundlagen, die Landschaft und die Umwelt zu schützen, muss das Nichtbaugebiet so weit wie möglich von jeglichen Bauten frei bleiben.

Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) legt fest, unter welchen Voraussetzungen es dennoch möglich ist, ausserhalb der Bauzonen zu bauen. Die Möglichkeiten ausserhalb der Bauzonen sind jedoch stark eingeschränkt. Das Baubewilligungsverfahren ist zudem komplexer als in den Bauzonen. Darum ist es wichtig, dass alle beteiligten Akteure gut darüber informiert sind.

Hinweise

Bei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen (Neu-, Umbau oder Zweckänderung) ist zu prüfen, ob es sich um ein zonenkonformes Bauvorhaben handelt oder ob für dieses eine Ausnahmebewilligung nach den Vorschriften des Raumplanungsgesetzes erteilt werden kann. Die Merkblätter zu den einzelnen Themenbereichen geben Aufschluss über die Möglichkeiten und Grenzen für das Bauen ausserhalb der Bauzonen. Eine einheitliche Praxis in der Anwendung des Raumplanungsgesetzes (RPG) und der Raumplanungsverordnung (RPV) im ganzen Kantonsgebiet ist erstes Gebot unserer Abteilung.

Der «Flyer Bauen ausserhalb der Bauzonen» (PDF, 3 MB, 2 Seiten) zeigt mit Beispielen auf, wann ein Bauvorhaben allenfalls zonenkonform und wann ein solches allenfalls mit einer Ausnahmebewilligung beurteilt werden kann. Weitergehende Abklärungen, wie überwiegende Interessen, welche gegen ein Bauvorhaben sprechen können, bleiben vorbehalten.

Kantonaler Richtplan

Mit dem folgenden Link bringen Sie in Erfahrung, welche Gebiete sich nach Kantonalem Richtplan im Streusiedlungsgebiet befinden (in linker Spalte Streusiedlungsgebiet aktivieren, anschliessend zum gewünschten Standort navigieren):

Kantonaler Richtplan des Streusiedlungsgebietes