eBau in Unterlangenegg

Baugesuchseingaben seit 1.03.2022 nur noch elektronisch möglich

Wie uns der Kanton mit BSIG-Weisung vom 8.11.2021 (pdf) mitteilte, dürfen Baugesuche seit dem 1. März 2022 nur noch von den Gemeinden bearbeitet werden, wenn sie via Online-Portal von “eBau” eingereicht wurden. Dazu ist ein BE-Login erforderlich, das beispielsweise auch bei der Steuerverwaltung verwendet werden kann.

Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung.

Text aus der Internetseite des Kantons Bern

Der Zugriff auf eBau erfolgt über www.be.ch/ebau. Bis zur gesetzlichen Anpassung müssen uns die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen auch noch zweifach ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.

Die Gesuchseingabe via eBau war in Unterlangenegg bereits seit dem 1.11.2019 möglich, allerdings noch freiwillig. Um die Privatpersonen und vor allem Projektverfassenden bei der erstmaligen oder wiederholten Gesuchseingabe zu unterstützen, finden laufend vom Kanton organisierte Schulungen und Weiterbildungen statt.

Weitere Informationen zu eBau finden sich auf www.be.ch/projekt-ebau.

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