GV 2.12.2026, Traktandum 2
Personalreglement (PersR) 2026;
Genehmigung Teilrevision infolge Änderung kantonales Gehaltssystem
Ausgangslage
Der Kanton hat für seine Angestellten eigene, personalrechtliche Bestimmungen erlassen. Ein Teil davon ist die Gehaltsklassentabelle. Die meisten Gemeinden übernehmen diese in ihren Personalreglement, so auch die Gemeinde Unterlangenegg.
Am 4. Juni 2025 hat die Gemeindeversammlung das neue PersR mit Inkrafttreten per 1. Januar 2026 verabschiedet. Der vor rund 10 Jahren vom Kanton vorgenommene Wechsel von einem linearen zu einem degressiven Gehaltsaufstieg wurde im PersR übernommen. Damit sollen vor allem jüngeren Arbeitnehmenden grössere Lohnanstiege ermöglicht werden. Später flacht die Gehaltsentwicklung ab.
Im PersR wurde grob definiert, wie sich die 80 Gehaltsstufen der Gehaltsklassentabelle auf die Altersjahre der Mitarbeitenden aufteilen. Diese Tabelle bestand seit rund 10 Jahren aus 80 Gehaltsklassen. Nun hat der Kanton die 80 Gehaltsstufen auf 75 reduziert, um bei den Jüngeren noch grössere Anstiege zu ermöglichen. Gleichzeitig wurden die bisherigen „Einstiegsstufen“ neu zu „Vorstufen“ umbenannt.
Das hat zur Folge, dass Art. 5 des aktuell gültigen Personalreglements aus 2026 wie folgt angepasst werden soll:
| 2 Im Jahr, in welchem das 25. Altersjahr erreicht wird, sollte das Grundgehalt zur Anwendung gelangen. Ab da werden jährlich 1-2 Gehaltsstufen gewährt, bis im Jahr des 65. Altersjahrs die |
| 3 Die 6. |
Beim Systemwechsel entschied sich der Gemeinderat für eine frankenmässige Überführung. Die bisherigen Löhne sollen also trotz geänderter Gehaltsstufe betragsmässig gleich hoch bleiben. Bei den Stufen 52-58 wurde der Lohn gestützt auf eine Überführungstabelle des Kantons per 1. Juli 2026 zusätzlich erhöht. Die daraus erfolgte Erhöhung um 1 % respektive 2 Gehaltsstufen betraf nur 1 Person.
Antrag Gemeinderat
Der Gemeinderat beantragt, die Teilrevision des Personalreglements gutzuheissen.

























