Abrechnung Verpflichtungskredit Variantenstudium Moosstrasse (Planungskredit) mit Fr. 74’111

Erläuterungen zum Kreditbeschluss

Beschlüsse zu neuen, einmaligen Ausgaben zwischen 50‘000 und 100‘000 Franken sind gemäss Art. 11 Abs. 2 des Organisationsreglements der Gemeinde Unterlangenegg (OgR) zum fakultativen Referendum zu publizieren, damit sie rechtsgültig zustande kommen.

Publikation Thuner Amtsanzeiger: 3. September 2026 (Referendumsbeginn) & 10. September 2026;
Ablauf Referendumsfrist: 5. Oktober 2026.


Beschreibung von Ausgangslage und Abklärungen

Entstehung
Seit mehreren Jahren wird erwogen, wie die Strasse langfristig saniert werden könnte. Aus Sicht der Gemeindebehörden ist eine Sanierung nur sinnvoll, wenn der Untergrund sowie die östliche Böschung verstärkt und die Strasse verbreitert würde. Dabei sind viele Aspekte zu berücksichtigen. Beispielsweise die Lage in der Landwirtschaftszone und im Landschaftsschutzgebiet. Oder das umfangreiche Entwässerungssystem der Flurgenossenschaft Schwarzenegg vor Ort.

Um die generelle Bewilligungsfähigkeit abzuklären, hat der Gemeinderat am 18. August 2021 einen Planungskredit von Fr. 20’000 gesprochen. Als Ergebnis resultierte eine Bauvoranfrage mit einer Machbarkeitsstudie als Kernstück. An der Gemeinderatssitzung vom 28. Februar 2025 wurde dieser Kredit abgeschlossen. Die Ausgaben beliefen sich auf Fr. 15’047. Damit wurden Fr. 4’953.50 nicht beansprucht.

Gleichzeitig wurde der nun betroffene Kredit „Variantenstudium Sanierung Moosstrasse“ von Fr. 60’000 gesprochen. Mit dem Beizug eines Ingenieurs sollte die beste Sanierungsvariante unter Berücksichtigung aller Interessen ermittelt werden. Aufgrund der Ausgabenhöhe wurde bereits dieser Kredit zum fakultativen Referendum publiziert. Weitere Details können dem damaligen Internetbeitrag vom 6. März 2025 entnommen werden.

Kurz vor der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2026 belief sich der Kostenvoranschlag auf rund 1 Mio. Franken. Dem Gemeinderat war klar, dass damit das Projekt mit gleichzeitiger Terrainauffüllung zu teuer wäre. Deshalb wurden umgehend Abklärungen für eine Minimalvariante aufgenommen. Zunächst war vorgesehen, bereits über einen Kredit „Minimalvariante“ abstimmen zu lassen. Ebenfalls noch vor der Gemeindeversammlung stellte sich aber heraus, dass eine solche technisch gar nicht machbar wäre. Das Geschäft wurde für weitere Abklärungen von der Traktandenliste zurückgezogen. Für Details wird auf das Protokoll zur Gemeindeversammlung verwiesen.

All‘ diese Zusatzabklärungen verursachten Kosten. Deshalb konnte der ursprüngliche Planungskredit nicht eingehalten werden.

In der Zwischenzeit wurde das Variantenstudium abgeschlossen. An der Sitzung vom 19. August 2026 nahm der Gemeinderat davon Kenntnis, dass sich die Gesamtausgaben auf Fr. 74’111 belaufen. Die Kreditüberschreitung beträgt damit Fr. 14’111. Weil die gesamten Ausgaben einen Betrag von Fr. 50’000 übersteigen und die Überschreitung mehr als 10 % beträgt, ist nun auch die Kreditabrechnung zum fakultativen Referendum auszuschreiben – wie schon der ursprüngliche Kredit.

Ausblick
Nach Abschluss des Variantenstudiums sollen demnächst bei den Unternehmungen Offerten eingeholt werden. Im Idealfall kann bereits die Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2026 über das Projekt und den Baukredit entscheiden. In Abweichung zum bisher vorgesehenen Ablauf soll das Baugesuch erst eingereicht werden, wenn die Gemeindeversammlung dem Baukredit zustimmt.


Publikationstext im Thuner Amtsanzeiger vom 3. & 10. September 2026

Fakultatives Referendum

Gemeinderatsbeschluss

Der Gemeinderat hat am 19. August 2026 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 OgR folgenden Beschluss gefasst:

«Variantenstudium Sanierung Moosstrasse (Planungskredit)», Kreditabrechnung Fr. 74’111.00

Der ursprüngliche Kredit vom 26.02.2025 betrug Fr. 60’000, womit ein Nachkredit von Fr. 14’111.00 erforderlich wurde.

Nach den Bestimmungen über die fakultative Volksabstimmung (Art. 26 ff. OgR) können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten gegen diesen Kreditbeschluss das Referendum ergreifen. Das heisst, die Behandlung dieses Geschäfts durch die Gemeindeversammlung verlangen.

Referendumsfrist: 5. Oktober 2026.
Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften: 41.
Einreichungsstelle: Gemeindeverwaltung, 3614 Unterlangenegg.

Die Unterlagen liegen während der Referendumsfrist bei der Gemeindeverwaltung auf und können via unterlangenegg.ch unter «Aktuelle Informationen» eingesehen werden.

Unterlangenegg, 26. August 2026
Der Gemeinderat


Auflageakten

Die im Publikationstext erwähnten, aufliegenden Unterlagen (Auflageakten) bilden die obigen Erläuterungen inklusive der weiterführenden Links.